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24.08.2010

Geldautomaten: Gebühren auf dem Prüfstand

Von: Marco Engemann

Zoom 
© Getty Images
Bis zu 10 Euro kostet es, wenn Bankkunden an fremden Automaten Geld abheben. Abhilfe könnte das Bundeskartellamt schaffen - derzeit prüft es die Zulässigkeit der Gebühren.

Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner werkelt gern auf vielen Baustellen. Nach Facebook und Googles fotografierwütigem Street-View-Dienst hat die kampfeslustige Bayerin nun eine neue Front eröffnet. Dieses Mal hat sie die Banken am Wickel.

Seit Jahren entzündet sich an einer bestimmten Geschäftspraxis der Geldinstitute der Zorn der Verbraucher: Wer bei fremden Banken Bargeld aus dem Automaten zieht, zahlt dafür teils abenteuerlich hohe Gebühren. Dem wollen einige Politiker nun ein Ende setzen. Die wenig originelle Idee: Man könne ja ein Gesetz erlassen, das die Gebührenhöhe festlegt. Ganz so einfach gestaltet sich die Sache aber nicht: "Jede gesetzliche Obergrenze für Geldautomatenentgelte wäre ein massiver und nicht gerechtfertigter Eingriff in die Vertragsfreiheit", kritisiert Berndt Hess, Kartellrechtsexperte von der Kanzlei Clifford Chance.

Das hat auch Ilse Aigner gemerkt. Am Montag drohte sie mit einem Gesetz, das die Banken dazu anhalten soll, bei jeder Abbuchung wenigstens die jeweils anfallenden Gebühren anzuzeigen. Andere wollen die Sache lieber gleich dem Bundeskartellamt überlassen, das bis zum Monatsende die Zulässigkeit der Gebühren prüft. Das wäre elegant, doch hat auch diese Lösung ihren Haken: Die Kartellhüter müssten eine Verletzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) feststellen - und dessen Hürden liegen hoch.

Nach dem GWB muss den Unternehmen eine Preisabsprache oder der Missbrauch von Marktmacht nachgewiesen werden. Das werde schwierig, so Hess. "Solange die Geldautomatenverbünde nicht Preise und Konditionen gegenüber Dritten festlegen, sind die entsprechenden Vereinbarungen kartellrechtlich unbedenklich", sagt er zum Vorwurf der Preisabsprache.

Deutschlands Banken haben sich zum allergrößten Teil in vier Automatenverbünden organisiert. Die Sparkassen, die Genossenschaftsbanken, Cashpool (Sparda-Banken, Targo, SEB, Santander) und Cashgroup (Deutsche Bank, Commerzbank, Unicredit, Postbank) gewähren den Kunden ihrer eigenen Mitgliedsbanken gebührenfreien Zugriff auf ihre Automaten. Gegenüber den Kunden verbundsfremder Banken kann jedes einzelne Institut selbst festlegen, welche Gebühr es verlangt.

Bis zu 10 Euro berechnen manche Banken dafür, dass sie den Kunden anderer Institute Bares auszahlen. Durchschnittlich zahlen die Kunden nach Erhebungen der Frankfurter Finanzberatung FMH auf diesem Weg 5,64 Euro je Abhebung. Der technische Vorgang löst aber nur tatsächliche Kosten von 33 Cent bis 1 Euro aus, schätzt das Bundeskartellamt. Es hatte den Instituten daraufhin einen Betrag von bis zu 1 Euro als Orientierung für die künftige Gebührenhöhe genannt. Bis Ende August können die Banken der Behörde noch einen Einigungsvorschlag unterbreiten. Danach bleibt nur das Schwert des Kartellrechts.

Doch ob das scharf genug ist, darf bezweifelt werden. Wenn den Banken keine Preisabsprachen nachzuweisen sind, kommt allenfalls der "Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung" in Betracht. Auch hier fiele den Behörden die Argumentation aber wohl schwer, meint Hess. Schwierigkeiten gebe es schon bei der Abgrenzung des Marktes selbst.

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