Der Beschluss vom Montag ist allerdings nicht rechtskräftig, da die CGZP Beschwerde vor dem Bundesarbeitsgericht einlegen dürfte. "Sollte sich das Bundesarbeitsgericht dieser Auffassung anschließen, wären die Folgen für den Wirtschaftsstandort fatal", sagte der Präsident des mittelständischen Zeitarbeitsverbands AMP, Peter Mumme. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte dagegen den Beschluss. "Bei der CGZP handelt es sich damit nicht um eine Gewerkschaft, sondern um eine Vereinigung, die Dumpinglöhne befördert", sagte DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki.
Mit dem Beschluss und der drohenden Bestätigung in letzter Instanz gerät das gesamte Tarifsystem für die Zeitarbeit ins Wanken. Denn nicht nur die CGZP-Verträge für 200.000 Beschäftigte stehen damit infrage, auch die DGB-Tarifverträge für 400.000 Zeitarbeiter haben kein sicheres rechtliches Fundament mehr: Der DGB hat sie bereits vor einem Jahr gekündigt und verhandelt nicht nach. Ob sie, wie sonst üblich, noch nachwirken, also Tariflohn bezahlt werden muss, ist rechtlich umstritten.
Ohne gültige Tarifverträge aber müssten alle 600.000 Beschäftigten der Branche "Equal Pay" erhalten - genauso viel Lohn wie die normalen Mitarbeiter eines Betriebes. IG-Metall-Vorstandsmitglied Helga Schwitzer erklärte, die Firmen mit CGZP-Verträgen müssten sich sogar auf Nachzahlungen an die Zeitarbeiter einstellen.
AMP-Chef Mumme warnte vor den Folgen ungültiger CGZP-Verträge für die Wirtschaft: "Zeitarbeit würde sich mit einem Schlag derart verteuern, dass die meisten Kundenunternehmen diese Dienstleistung gar nicht mehr bezahlen könnten." Dadurch könnten 100.000 Arbeitsplätze im Niedriglohnsektor wegfallen.
Der DGB pocht seit Langem auf einen Mindestlohn in Höhe des DGB-Tariflohns für die gesamte Branche. Diese Forderung wurde vor allem von der Union immer abgelehnt. Sie wollte als Untergrenze nur die niedrigeren Löhne des CGZP akzeptieren, die der DGB strikt ablehnt. Mit dem Regierungswechsel war klar, dass der Mindestlohn in der Zeitarbeit tot ist - die FDP lehnt Mindestlöhne strikt ab.
Das könnte sich mit der neuen Rechtslage beim CGZP und den rechtlich wackelnden Tarifverträgen beim DGB ändern. Denn die noch unter Rot-Grün geschaffene Equal-Pay-Regel würde den Lohn in den meisten Bereichen über ein Mindestlohnniveau von 7,50 Euro heben. "Die neue Bundesregierung ist gefordert, die Umsetzung eines Mindestlohns in der Zeitarbeit zu ermöglichen", sagte Matecki.
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