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26.01.2012

Gesetzesänderungen: Neue Regeln für Unternehmer

Von: Thomas Münster, Claus Hornung

© Getty Images
Insolvenzrecht, Verbraucherinformation oder Abmahnkosten: Im ersten Quartal 2012 treten eine Vielzahl neuer Gesetzesvorschriften in Kraft. Einige sollen sogar das Leben der Firmenchefs erleichtern. Ein Überblick.

Das war knapp. Erst in seiner letzten Sitzung vor den Weihnachtsferien, zwei Wochen vor Jahresende 2011, segnete der Bundesrat eine ganze Reihe lang geplanter Gesetze ab. Darunter war beispielsweise das Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention. Umständlich ist nicht nur der Name, sondern auch die Folgen, die dadurch ab 2012 auf Unternehmen zukommen, die mit "hochwertigen Gütern" handeln: Sie müssen nun einen Geldwäschebeauftragten ernennen.

Und auch die Lobbyarbeit des BDI konnte nicht verhindern, dass in diesem Jahr ein geändertes Verbraucherinformationsgesetz in Kraft tritt. Das erlaubt Behörden, auf Anfrage sensible Informationen über Produkte an Bürger weiterzuleiten.

Aber 2012 treten auch Gesetze in Kraft, die Unternehmern das Leben leichter machen. So sollen Internethändler mehr Schutz vor Abmahnungen erhalten. Das Einstellen ausländischer Mitarbeiter wird erleichtert. Und selbst für Unternehmen, bei denen das Geschäft schlecht läuft, wird es besser: Die neue Insolvenzordnung macht es leichter, Pleiten zu verhindern - oder danach wieder aufzustehen.

Testamentsregister

Wer erbt was? Auf diese Frage gibt es künftig schneller eine Antwort. In einem zentralen Testamentsregister, das die Bundesnotarkammer führt, wird elektronisch registriert, ob ein Testament oder ein Erbvertrag hinterlegt ist. Im Todesfall informiert die Kammer parallel das Nachlassgericht sowie das Amtsgericht oder den Notar, bei dem die Unterlagen verwahrt sind. Bislang stellte das Standesamt des Sterbeorts per Brief eine Anfrage beim Standesamt des Geburtsorts, das wiederum Notar oder Amtsgericht verständigte. Weil die Standesämter diese Daten auf Karteikarten verwahrten, konnten mehrere Monate vergehen, bis die potenziellen Erben eine sichere Antwort erhielten. Inkrafttreten: 1. Januar.

Produktinformationen

Das Verbraucherinformationsgesetz wird ausgeweitet. Bürger gelangen leichter an Behördeninformationen über Produkte, etwa zu Herstellungsbedingungen, das ­Einhalten von Grenzwerten sowie frühere Rechtsverstöße des Herstellers. Dazu reicht nun ein formloser Antrag, der kostenlos­bearbeitet wird. Die Informationspflicht betrifft nicht mehr nur Lebensmittel, sondern auch Produkte wie Möbel oder Haushaltsgeräte. Der Bundesverband der deutschen Industrie versuchte erfolglos, das Gesetz in der jetzigen Form zu verhindern, weil Betriebsgeheimnisse öffentlich werden könnten. Inkrafttreten: voraussichtlich ers­tes Quartal 2012.

Geldwäschebeauftragte

Kurz vor Jahresende hat der Bundesrat ein neues Geldwäschegesetz durchgewunken. Finanzunternehmen und Spielbanken mit mehr als neun Mitarbeitern müssen nun einen Geldwäschebeauftragten ernennen. Auch Unternehmen, die mit hochwertigen Gütern handeln, können die Aufsichtsbehörden auferlegen, einen solchen Beauftragen zu beschäftigen. Zu hochwertigen Gütern zählen Edelmetalle, Schmuck und Kunstwerke ebenso wie Autos, Motorboote und Flugzeuge. Inkrafttreten: 1. Januar 2012.

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