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07.02.2012

Grundsatzurteil: Keine Bewährungsstrafe bei Steuerbetrug ab einer Million

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe
Zoom Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe
© Reuters/Ralph Orlowski
Für Steuersünder gibt es keine Milde. Der Bundesgerichtshof hebt die Bewährungsstrafe gegen einen Unternehmer auf, der dem Fiskus mehr als 1 Mio. Euro vorenthalten hat. Steuerhinterziehung in diesem Umfang muss mit Gefängnis geahndet werden.

Wer Steuern in Höhe von mehr als 1 Mio. Euro hinterzieht, muss in der Regel ins Gefängnis. Eine Bewährungsstrafe komme nur bei besonders gewichtigen Milderungsgründen infrage, entschied der Bundesgerichtshof. Damit bestätigte er seine bisherige Rechtsprechung.

Die Karlsruher Richter hoben das Urteil gegen einen ehemaligen Unternehmer aus Bayern auf, der insgesamt mehr als 1,1 Mio. Euro an Steuern hinterzogen hatte. Das Landgericht Augsburg verurteilte den geständigen Angeklagten im vergangenen Jahr zu zwei Jahren auf Bewährung - obwohl der BGH bereits 2008 entschieden hatte, dass bei Hinterziehung in Millionenhöhe eine Aussetzung zur Bewährung nur unter besonderen Umständen infrage kommt. Die Staatsanwaltschaft legte deshalb Revision ein - sie wollte eine höhere Strafe (Az. 1 StR 525/11).

Der Angeklagte hatte im Zusammenhang mit einem Unternehmensverkauf Aktien im Wert von 7,2 Mio. Euro erhalten, in seiner Einkommensteuererklärung aber falsch deklariert. Deshalb berechnete ihm das Finanzamt knapp 900.000 Euro zu wenig. Anschließend ließ er sich einen Trick einfallen, um auch für seine Einnahmen als Geschäftsführer weniger Steuern zu zahlen: Er verzichtete zum Schein auf ein Gehalt und veranlasste die "Schenkung" des Geldes an seine Frau und seine Kinder. Die Schenkungssteuer war wesentlich niedriger als die eigentlich fällige Lohnsteuer - der Mann hinterzog nochmals 240.000 Euro.

Der Erste Strafsenat des BGH musste entscheiden, ob eine Bewährungsstrafe für diese Taten noch angemessen ist. Auch nach der Grundsatzentscheidung aus dem Jahr 2008 wurden Steuerkriminelle in manchen Fällen zu Bewährungsstrafen verurteilt, obwohl die Beträge, die hinterzogen wurden, nahe an der Millionengrenze lagen. So verurteilte das Landgericht Bochum 2009 den ehemaligen Postchef Klaus Zumwinkel für die Hinterziehung von gut 1 Mio. Euro zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Zusätzlich musste Zumwinkel eine Geldbuße von 1 Mio. Euro zahlen.

© 2012 ftd.de

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