02.03.2010

Grundsatzurteil: Telekomwirtschaft will Millionen für Datenspeicherung zurück

Die Massenspeicherung von Telefondaten ist verfassungwidrig
Die Massenspeicherung von Telefondaten ist verfassungwidrig
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35.000 Bürger dürfen sich bestätigt fühlen: Die Speicherung von Verbindungsdaten ohne Verdacht ist verfassungswidrig. Auch Telekomunternehmen jubeln - und halten die Hand auf.

Die Telekommunikationswirtschaft will nach dem Urteil des Verfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung Geld vom Fiskus sehen. "Wir sind der Meinung, dass die Bundesregierung uns - den Telekomunternehmen - das bezahlen muss", sagte der Geschäftsführer des Branchenverbandes VATM, Jürgen Grützner. "Die Telekomunternehmen haben bereits Millionen Euro investiert, um in Vorleistung zu gehen."

Die Verfassungsrichter hatten am Dienstagvormittag die Massenspeicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung für unzulässig erklärt. Sie sei unvereinbar mit dem Telekommunikationsgeheimnis. Die bislang gespeicherten Daten seien "unverzüglich zu löschen", sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier.

Kritik vom Verband der Internetwirtschaft

Das von den Richtern geforderte Sicherheitsniveau bringt laut dem Verband der Internetwirtschaft, Eco, einen dramatischen Kostenanstieg mit sich. "Wir hatten nach altem Gesetz mit Kosten von über 300 Millionen Euro allein für Anschaffungen der nötigen Speichertechnik gerechnet", hieß es. "Nunmehr gehen wir davon aus, dass die Kosten für die neue Vorratsdatenspeicherung wahrscheinlich erheblich steigen."

Der Eco-Vorstandsvorsitzende Michael Rotert forderte, die Bundesregierung müsse den Telekommunikationsunternehmen diese Kosten erstatten. "Vor allem kleine und mittelgroße Anbieter sind in ihrer Existenz gefährdet, aber auch die Ziele des Breitbandausbaus stehen möglicherweise in Frage." Beim Thema Kostenerstattung sei die Entscheidung des Gerichts höchst unbefriedigend, kritisierte der Verband.

Klage von 35.000 Bürgern

Auch der Branchenverband Bitkom wiederholte seine Aufforderung, die Politik müsse die Kosten für die Speicherung von Daten übernehmen. Die Unternehmen blieben derzeit auf ihren Investitionen in die öffentliche Sicherheit sitzen, sagte Verbandspräsident August-Wilhelm Scheer auf der Computermesse Cebit in Hannover. Das Urteil lobte er mit den Worten: "Wer bei uns die Freiheit im Internet einschränkt, büßt an Glaubwürdigkeit ein, wenn er für mehr Freiheit in China oder im Iran eintritt."

Nach dem Gesetz werden seit 2008 Verbindungsdaten aus der Telefon- , Mail- und Internetnutzung sowie Handy-Standortdaten sechs Monate lang gespeichert. Abrufbar sind sie für Zwecke der Strafverfolgung sowie der Gefahrenabwehr. Im umfangreichsten Massenklageverfahren in der Geschichte des Gerichts hatten fast 35.000 Bürger Beschwerde gegen das seit 2008 geltende Gesetz eingelegt, das eine EU-Richtlinie umsetzt.

Das Karlsruher Urteil schließt eine Speicherung der Daten jedoch nicht generell aus. Die deutschen Verfassungsrichter stellten nicht die Zulässigkeit der EU-Richtlinie in Frage, die Grundlage für das Gesetz in Deutschland ist. Bei der Speicherung handele es sich aber "um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt". Darum müsste ein derartiger Eingriff an strengste Bedingungen geknüpft werden. Diese Voraussetzungen erfüllt das deutsche Gesetz laut dem Urteil nicht.

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