Die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag dürften 2012 erstmals höher ausfallen als die Überweisungen an die neuen Länder. Dies ergibt sich aus den Zahlen des Arbeitskreises Steuerschätzung sowie aus den Mittelabflüssen. Danach erwartet Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) im nächsten Jahr Einnahmen in Höhe von 13 Mrd. Euro, die Zahlungen werden sich aber voraussichtlich auf nur etwa 12,4 Mrd. Euro belaufen.
Dieser Überschuss wird in den Folgejahren deutlich steigen und könnte 2015 auf über 6,5 Mrd. Euro klettern. Da der Soli nicht zweckgebunden ist, käme dieses Plus dem allgemeinen Bundeshaushalt zugute.
In der Steuersenkungsdebatte stützen die Zahlen Forderungen nach einer Abschaffung oder Senkung des Solidaritätszuschlags. Er beträgt derzeit 5,5 Prozent der Einkommensteuer. In den vergangenen Tagen hatten führende FDP-Politiker die Abschaffung der Abgabe mehr als 20 Jahre nach der Deutschen Einheit angemahnt, weil er seinen Zweck erfüllt habe. Bayerns FDP-Wirtschaftsminister Martin Zeil etwa sprach von "Etikettenschwindel", weil der Soli in den Bundeshaushalt fließe und längst nicht mehr dem Aufbau Ost zugutekäme.
Schäuble hat Überlegungen zurückgewiesen, bei einem Widerstand der Länder gegen Steuersenkungen alternativ den Soli abzuschaffen. Dieser verschärft die sogenannte kalte Progression, bei der Erhöhungen kleiner und mittlerer Einkommen größtenteils von steigenden Steuersätzen aufgefressen werden. Schäuble sagte jedoch: "Wie man mit der Abschaffung des Soli kalte Progression bekämpfen sollte, überschreitet meine Fantasie."
Bei einem Wegfall des Zuschlags würden dem Bund jährlich zwischen 12 und 15 Mrd. Euro fehlen. Tatsächlich dürfte es für Schäuble günstiger sein, den Einkommensteuertarif abzuflachen. Die Ausfälle müssten Bund und Länder zusammen tragen, weil die Einkommen- eine Gemeinschaftssteuer ist. Vom Soli profitiert dagegen allein das Bundesfinanzministerium.
Wer solidarisch sein muss |
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Betroffene Alle Bürger, die Einkommensteuer zahlen, sowie alle Unternehmen, die der Körperschaftsteuer unterliegen, müssen auch den Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent zahlen. |
Ausnahmen Bei Bagatellbeträgen kümmert sich das Finanzamt nicht: Wer weniger als 81 Euro (Steuerklasse I) oder 162 Euro (Steuerklasse III) an Einkommensteuer bezahlt, muss keinen Soli abführen. |
Grund für den erwarteten Überschuss ist die gute Wirtschaftsentwicklung, die zu allgemeinen Steuermehreinnahmen führt. Zudem werden die Mittel für den Aufbau Ost sukzessive abgeschmolzen. Belaufen sich die Leistungen aus dem sogenannten Korb I in diesem Jahr noch auf 8 Mrd. Euro, sind es 2015 nur noch 5,05 Mrd. Euro für den Aufbau der Infrastruktur sowie zur Unterstützung finanzschwacher Kommunen. 2019 gibt es die letzte Rate von 2,1 Mrd. Euro für den Aufbau der Infrastruktur sowie zum Ausgleich unterproportionaler Finanzkraft der Kommunen. So ist es zwischen Bund und neuen Ländern vereinbart. Insgesamt werden die neuen Länder dann 105 Mrd. Euro aus diesem Topf erhalten haben. Beim sogenannten Korb II dürften die Mittelabflüsse ebenfalls ab 2013 spürbar sinken. Grund: Die Investitionszulage Ost fällt ab 2013 weg. Zudem werden Mittel aus dem Europäischen Strukturfonds ab 2014 nicht mehr angerechnet.
Quelle: ftd.de
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