01.12.2009

Hebesätze: Umzug aus Steuergründen

Von: Robert Kracht
Die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer kannten in den vergangenen Jahren eigentlich nur einen Weg: nach oben. Doch 2008 lag der Durchschnitt niedriger als im Vorjahr. Die regionalen Unterschiede werden größer - was Betriebe zu Umzügen verleitet.

Sowohl die Grund- als auch die Gewerbesteuer sind eine kommunale Einnahmequelle mit eigener Tarifhoheit. Die Gewerbesteuer berechnet sich aus dem jährlichen Unternehmensgewinn, auf den ein Hebesatz angewendet wird. Der durchschnittliche Satz aller Kommunen lag 2008 nach Berechnungen des Statistischen Bundesamts bei 388 Prozent und damit um einen Prozentpunkt niedriger als im Vorjahr. Dieser Abschwung ist schon erstaunlich, denn die Sätze kannten bislang immer nur den Weg nach oben.

Die Hebesätze deutscher Großstädte liegen mit Ausnahme von Berlin und Stuttgart deutlich über dieser Schwelle. Dabei variiert das Hebesatzniveau in den einzelnen Bundesländern. Ein Blick auf die Deutschlandkarte zeigt eine dreigeteilte Landschaft von niedrigen Tarifen im Osten mit der Ausnahme Sachsens, hohen im Westen und dem relativ niedrigen Hebesätzen im wirtschaftlich starken Süden der Republik. Bei den durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesätzen in den Bundesländern ergaben sich gegenüber dem Vorjahr Veränderungen zwischen einer Abnahme von 5 Prozentpunkten für Bayern und einer Zunahme von 14 Prozentpunkten für Mecklenburg-Vorpommern.

Den gesetzlichen Mindest-Gewerbesteuerhebesatz von 200 Prozent findet man in kleineren, wenig verkehrsgünstig gelegenen Gemeinden. Attraktiv sind hingegen viele Orte in Oberbayern mit einem Tarif von 300 Prozent. Die höchsten Hebesätze finden sich in Kleinstkommunen ohne nennenswerte Firmenansiedlungen, die etwa in der Moselregion in Rheinland-Pfalz Hebesätze bis zu 900 Prozent fordern. Diese Spitzenposition nimmt Diersfeld ein.

Das Gewerbesteueraufkommen 2008 in Deutschland betrug 41,1 Milliarden Euro; es ist damit gegenüber 2007 um 2,4 Prozent gestiegen. Zweistellige prozentuale Zuwächse gegenüber dem Vorjahr wurden in den Ländern Bremen (+ 26,0 Prozent), Thüringen (+ 15,1) und Sachsen (+ 12,2) erzielt. In drei Ländern lag das Gewerbesteueraufkommen knapp unter dem Vorjahreswert: Nordrhein-Westfalen (- 1,2), Berlin (- 0,4) und Baden-Württemberg (- 0,2).

Die Gewerbesteuer erreicht durch die Unternehmensteuerreform 2008 das Niveau des Körperschaftsteuertarifs von 15 Prozent. Daher sorgen die Gemeinden mit ihren individuellen Hebesätzen für eine neue Wanderbewegung bei Unternehmen, die 2008 nicht deutlich mehr an den Stadtkämmerer zahlen wollen. Verlegt die AG ihre Produktionsstätten oder Call-Center etwa von Hamburg nach Mecklenburg-Vorpommern, spart sie dadurch kräftig Gemeindeabgaben. Dann zahlt sie statt dem hanseatischen Hebesatz von 470 Prozent in Ostdeutschland nur 320 Prozent und damit satte 150 Punkte weniger. Da der Hebesatz bundeseinheitlich von der gleichen Bemessungsgrundlage erhoben wird, bringt der Umzug insbesondere gewinnträchtigen Unternehmen deutliche Liquiditätsvorteile. Zumal die Körperschaftsteuerlast davon unbeeinflusst bleibt, weil die Gewerbesteuer ab 2008 nicht mehr als Betriebsausgabe absetzbar ist.

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