Sie kommen mit Voranmeldung, sie sind extrem neugierig, und nach ihrem Besuch ist man deutlich ärmer, an Nerven und Geld. Wer jetzt an gewisse Mitglieder seiner Familie denkt, dem sei gesagt: Auch auf Betriebsprüfer vom Finanzamt passt dieses Sozialverhalten. Sie kündigen sich drei bis vier Wochen vorher an, wollen Einblick in sämtliche Buchhaltungsdaten, und am Ende kann es sein, dass sie das Gehalt vom Chef kürzen. Dürfen die das eigentlich?
Das fragt sich der Geschäftsführer aus dem Badischen vermutlich noch immer. Auch er hatte einen Prüfer vom Finanzamt im Haus, auch für ihn sollte sich das als unvergessliches Erlebnis herausstellen – er streitet nun mit der Behörde um das 37,5-prozentige Gehaltsminus, das ihm die Beamten beschert haben.
Der Bauunternehmer hatte sich einen Verdienst von üppigen 240.000 Euro genehmigt. Plus Auto, plus Altersversorgung, plus weitere Extras. Für einen Umsatz von 9 Mio. Euro sei das mehr als ordentlich, fand der Prüfer und reduzierte die Bezüge auf übliche 150.000 Euro. Den Rest, 90.000 Euro, behandelte er als "verdeckte Gewinnausschüttung". Damit kann die GmbH das Chefgehalt in dieser Höhe nicht mehr als Betriebsausgabe auf der Kostenseite verbuchen, es gilt als Gewinn. Für den muss die GmbH dann Mehrsteuern zahlen, im Fall des Bauunternehmers: 50.000 Euro.
Vielleicht liegt in dieser Anekdote einer der Gründe, warum über kaum etwas im deutschen Steuerrecht so sehr geätzt wird wie über die Betriebsprüfung. Da ist von Erpressung die Rede, von rechtsstaatlich bedenklichem Einsatz der Prüfer. Natürlich nur anonym, denn kein Unternehmer oder Berater möchte es sich endgültig mit den Beamten verderben. Ein unbedachtes Wort in der Öffentlichkeit, so die Furcht, und schon bald fegt der nächste Prüfer durch die Firma. Doch offenbar haben einige berechtigten Grund, sich zu fürchten.
Ein neuer Herr im Haus
Meldet sich der Beamte beim Pförtner an, ist ab diesem Moment nicht mehr der Chef Herr im Haus. Im Gegenteil, da kommt plötzlich einer vom Staat und kürzt das Gehalt des Chefs steuerlich herunter. In kleineren Unternehmen, wo Firma und Geschäftsführer allen rechtlichen Konstruktionen zum Trotz oft eins sind, ist das ein schwerer Schlag fürs Selbstverständnis des Unternehmers. Er ist doch derjenige, der sonst alles kontrolliert. "Eine Betriebsprüfung ist dem Grunde nach eine konfliktgeladene Angelegenheit", sagt ein Sprecher des bayerischen Finanzministeriums offen. "Insbesondere bei inhabergeführten Unternehmen kommt es immer wieder zu Spannungssituationen zwischen Prüfer und Steuerbürger." Schließlich sei die Betriebsprüfung "ein starker Eingriff", der aller Voraussicht nach Geld kosten werde.
Klappt der Beamte dann noch mitten in der Prüfung die Akten zu und verlässt das Gelände mit dürrem Gruß, dann weiß der Geschäftsführer, dass er sich jetzt schleunigst einen Strafrechtler suchen sollte. Wird eine Betriebsprüfung abgebrochen, besteht der Verdacht auf Steuerhinterziehung. Der Fall wandert in die Zuständigkeit der Steuerfahnder. Die können mit Befugnissen aufwarten, von denen Betriebsprüfer nur träumen. Und sie kommen unangemeldet.
Im günstigeren (weitaus häufigeren) Fall bringt der Prüfer seine eigentliche Aufgabe zu Ende, ohne die Kollegen von der Fahndung. Er überprüft dann, "ob die Angaben in der Steuererklärung mit der Wirklichkeit übereinstimmen", so die offizielle Jobbeschreibung. Dabei entspinnt sich bisweilen ein munteres Katz-und-Maus-Spielchen, bei dem der Beamte gewisse Lücken zwischen Steuererklärung und Wirklichkeit entdeckt. Die sind nicht immer mit der unterschiedlichen Auslegung der Steuergesetze erklärbar. Und der Chef und seine Steuerberater geben mal nach, und mitunter feilschen sie wie auf dem Basar.
Da geht es mitunter um den Teppich in den Räumen des Geschäftsführers. Wurde der eigens als Zierde fürs Chefbüro angeschafft, kann er steuermindernd als Betriebsausgabe abgezogen werden. Misslich wird es, wenn der Teppich Druckstellen aufweist, die nicht von den aktuellen Büromöbeln stammen. Weil er längere Zeit doch vielleicht eher die privaten Fußböden des Chefs schmückte? Es soll Prüfer geben, die auf allen Vieren über den Boden kriechen, um das aufzuklären. Auf diese Weise bescherten die Außendienstbeamten dem Staat 2009 Mehrsteuern in Höhe von 20,9 Mrd. Euro. Jeder einzelne Prüfer holte pro Betrieb durchschnittlich 102.000 Euro mehr rein. 2007 waren es erst 77.800 Euro.
© 1999 - 2012 impulse
Was die Leser sagen
Ihre Meinung
Versenden | Leserbrief | Druckversion | Zurück




















