Mit dem am 1. Januar in Kraft getretenen Wachstumsbeschleunigungsgesetz müssen Hoteliers auf ihren Rechnungen Frühstück und Übernachtung getrennt ausweisen - Übernachtungen mit einem Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, Frühstückskosten mit dem vollen Satz von 19 Prozent. Für Dienstreisende stellt sich folgendes Problem: Da vom Arbeitgeber nur die reinen Übernachtungskosten steuerfrei erstattet werden, muss der Mitarbeiter die Frühstückskosten selber tragen und kann diese nicht steuerlich - etwa als Werbekosten - absetzen. Die Arbeitgeber müssen dagegen mit dem komplizierten Abrechnungsverfahren zurechtkommen.
Unternehmen mit großen Vertriebs- und Montageabteilung müssen sich nun Lösungen für das Problem überlegen. "Bei Bosch wird zurzeit geprüft, wie eine steuerliche Mehrbelastung für Mitarbeiter und Unternehmen vermieden werden kann. Auf jeden Fall wird der Verwaltungs- und Abrechnungsaufwand bei Dienstreisen und Montagetätigkeit erneut erhöht, was bei Beschäftigten und Unternehmen nicht gut ankommt", sagte Alfred Löckle, Konzernbetriebsrat bei Robert Bosch. Eine Möglichkeit für Betriebe, in der Angelegenheit politisch zu agieren, sieht er indes nicht.
Da das Gesetz bereits gilt, bleibe den Unternehmen gar nichts anderes übrig, als sich Mechanismen zu überlegen, die für beide Seiten Vorteile bringen, sagte Herman Pfeil von der Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH). Für ihn ist das aktuelle Modell "ein bürokratisches Monster, das dem Arbeitgeber sowohl bei eigenen als auch bei Arbeitnehmerreisen schadet und der Gastronomie nicht die versprochene Entlastung bringt".
Businessclass beim Frühstücksbuffet
Vor allem Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften stehen der Steuersenkung und der Auswirkung für Geschäftsreisende kritisch gegenüber. "Dieses Detail bestätigt, wie verfehlt das sogenannte Wachstumsbeschleunigungsgesetz ist", sagt ein Sprecher der IG Metall. Die steuerlichen Mehrkosten für Arbeitnehmer führten dazu, dass weniger konsumiert werden könne. "Wie dadurch Wachstum generiert werden soll, bleibt schleierhaft."
Und selbst das Hotelgewerbe reagiert weniger erfreut als erwartet auf die Steuersenkung. "Grundsätzlich ist die Mehrwertsteuer von sieben Prozent willkommen, aber es ist in der Tat so, dass große Kunden die Mehrwertsteuer weitergereicht haben wollen. Das ist also noch keine Optimallösung", sagte ein Mitarbeiter eines Business-Hotels. Preisminderungen seien nicht geplant. Man biete aber ein verringertes Frühstücksbuffet für Geschäftsreisende an: "Es ist günstiger als das reguläre Frühstück. Damit hoffen wir auf Akzeptanz bei den Gästen."
Quelle: ftd.de
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