12.03.2010

Illegale Preisabsprachen: Kartellamt verteidigt Petzen

Von: Ulf Brychcy (Bonn) und Reinhard Hönighaus (Brüssel)
Gibt es Indizien für Preisabsprachen, darf das Kartellamt ganze Wirtschaftszweige durchforsten
Zoom Gibt es Indizien für Preisabsprachen, darf das Kartellamt ganze Wirtschaftszweige durchforsten
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Im Kampf gegen Preisabsprachen hat sich die Kronzeugenregelung als scharfes Schwert entwickelt. Die EU erwägt aber, Sammelklagen nach US-Vorbild einzuführen - mit negativen Folgen.

Diese würden es erschweren, Preisabsprachen aufzudecken, sagte Kartellamtschef Andreas Mundt der Financial Times Deutschland (FTD): "Das schadet der Kronzeugenregelung." Zugleich sprach er sich dagegen aus, dass sein Amt Offenlegungspflichten gewähren soll bei Sammelklagen und Schadensersatzverfahren, die Kartellsünder auf sich ziehen.

Die Kronzeugenregelung hat sich in Deutschland und der EU zum wirksamsten Instrument bei der Verfolgung von Preisabsprachen entwickelt. Mundt fürchtet wie viele andere Experten, dass die EU diese Erfolgsgeschichte bedroht, und zwar durch ihre Pläne für Sammelklagen. "Die Hälfte unserer Kartellfälle basiert auf Kronzeugen", stellte Mundt fest. Der Anreiz eines Unternehmens, sich als Mitglied eines Kartells beim Wettbewerbshüter in Bonn zu offenbaren, liegt in der Bonusregelung. Dem ersten Kronzeugen wird im Gegensatz zu seinen Kartellbrüdern das Bußgeld vollständig erlassen. Dies kann je nach Schwere der Absprache rasch ein hoher Millionenbetrag sein.

Unabhängig von den Bußgeldern drohen allen Kartellbeteiligten zusätzlich Schadensersatzforderungen durch die Geschädigten. Dies wird dann vor Zivilgerichten ausgefochten. Daran stößt sich Mundt in keiner Weise. "Schäden, die identifizierbar und quantifizierbar sind, sollen ersetzt werden", sagte er. Dass der wirtschaftliche Vorteil, den Kartellbrüder erzielt haben, so abgeschöpft werde, sei richtig. Dies könne zusätzlich abschrecken.

Wirtschaft fürchtet Klageindustrie nach US-Vorbild

Problematisch ist für Mundt jedoch, dass die EU ihre Mitgliedsstaaten dazu bringen will, ihr Prozessrecht zu ändern. Die bisherige Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes wollte erreichen, dass Opfer von Wettbewerbsverstößen Ansprüche bündeln und leichter auf Schadensersatz klagen können. Umstritten an diesem Entwurf waren besonders zwei Elemente, die an das US-System für Sammelklagen angelehnt sind. Erstens sollen Gerichte die Kartellsünder zwingen können, auch Beweismittel der Kartellbehörden an geschädigte Firmen oder Verbraucher herauszugeben. Zweitens sollen Branchenverbände, Verbraucherschützer oder staatliche Stellen im Namen von Opfern klagen dürfen, ohne vorab jeden einzelnen Kläger zu benennen.

Das Bundeskartellamt, aber auch die Wirtschaft fürchten eine Klageindustrie nach US-Vorbild, in der Kartellopfer von geschäftstüchtigen Anwälten vereinnahmt werden. Kläger könnten zudem durch den erleichterten Beweiszugang etwa über die Wettbewerbsbehörden versuchen, Geschäftsgeheimnisse des Gegners auszuforschen und außergerichtliche Vergleiche zu erzwingen.

Grabenkämpfe in der Kommission

"Das wäre nicht in unserem Sinne", sagte Mundt. Der Grund: Viele mögliche Kronzeugen könnten künftig schweigen, weil die Risiken aus Sammelklagen und Schadensersatz für die Firmen kaum noch beherrschbar seien. Erleichtert zeigt sich Mundt über die Aussage von Kroes' Nachfolger Joaquín Almunia. "Bevor ich Vorschläge auf den Weg bringe, werde ich alle Meinungen sorgfältig abwägen", sagte Almunia zu Wochenbeginn in Brüssel.

"Almunia ist noch unentschieden, ob und wie er die Sammelklagen will. Innerhalb der Kommission gibt es Grabenkämpfe. Die einen meinen, es braucht mehr private Schadensersatzklagen. Die anderen haben Angst um die Kronzeugenregelung", sagte Michael Rosenthal, Kartellrechtler bei der Kanzlei Hunton & Williams in Brüssel.

"Bei uns gehen jährlich rund 30 Bonusanträge ein, wir sind gut ausgelastet", sagte Mundt. Er möchte, dass dies so bleibt.

© 2010 ftd.de

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