impulse: Die Eckpunkte der Erbschaftsteuerreform stehen fest. Können Unternehmerfamilien damit rechnen, dass sie beim Generationswechsel künftig weniger Steuern zahlen?
Seer: Nein, jedenfalls nicht generell. Es wird vielmehr Unternehmen geben, für die bei Schenkung oder im Erbfall demnächst deutlich mehr Steuern anfallen. Das trifft vor allem Familienbetriebe mit hohen stillen Reserven im Betriebsvermögen oder guten Ertragsaussichten. Denn für die Steuer zählt künftig der tatsächliche Wert des Unternehmens.
Um wie viel steigen die Steuerwerte für Firmen denn im Vergleich zu heute?
Da kann man derzeit nur spekulieren. Gut möglich, dass die Werte um das Doppelte steigen, in Einzelfällen vielleicht sogar um das Drei- oder Vierfache. Seriös ist das erst zu beantworten, wenn es Klarheit über die neuen Bewertungsverfahren gibt. Keine leichte Aufgabe, denn Unternehmen sind demnächst so zu bewerten, als ob sie verkauft würden.
Was fordern Sie?
Unternehmensbewertung darf nicht als ein Stück Bilanz- oder Steuertechnik behandelt werden, das man den Experten in der Finanzverwaltung überlassen kann. Hier ist der Gesetzgeber gefordert. Er muss jetzt zügig für klare und pragmatische Normen sorgen. Alles andere wäre verfassungsrechtlich höchst bedenklich.
Für ihre Reformvorschläge wirbt die Große Koalition mit höheren Freibeträgen. Kann sie damit punkten?
Nur wenn es um kleinere Firmen geht, etwa um Handwerksbetriebe. Oder um Geld und Wertpapiere. Hier schlagen höhere Freibeträge Steuer sparend voll durch. Bei größeren Vermögen können sie die sich abzeichnenden Steuererhöhungen allenfalls abfedern. Im Übrigen haben höhere Freibeträge einen gravierenden Schönheitsfehler. Sie sorgen dafür, dass es tendenziell weniger Erbschaft- und Schenkungsteuerzahler gibt. Und dass die angepeilten Steuereinnahmen von einer immer kleineren Minderheit der Bevölkerung zu zahlen sind. Aus meiner Sicht ein Schritt in die falsche Richtung.
Und der auch dafür sorgt, dass die Steuersätze – anders als angekündigt – höchstwahrscheinlich nun doch nicht sinken?
Völlig richtig, wer die Anzahl der Steuerzahler verringert, muss beim Rest stärker zugreifen. Etwa durch hohe Tarife. Nun mögen sieben bis 30 Prozent im internationalen Vergleich noch im Mittelfeld liegen. Aber: Weniger enge Verwandte und Lebensgefährten sollen künftig 30 bis 50 Prozent zahlen. Das nenne ich brutal.
Was kritisieren Sie?
Das ist eine Art Strafsteuer. Für mich ein Beleg dafür, dass der Gesetzgeber die soziale Wirklichkeit mit ihren vielfältigen Lebens- und Unterhaltsgemeinschaften verkennt.
Wer Betriebsvermögen – an wen auch immer – weiterreicht, kann künftig darauf hoffen, von der Steuer weitgehend verschont zu bleiben. Wie bewerten Sie das?
Der Gesetzgeber kann Betriebsvermögen durch einen zielgenauen Lenkungstatbestand privilegieren. Dies impliziert jedoch – wie jetzt geplant – sehr komplizierte, wirklichkeitsfremde Regelungen. Vorzugswürdig wäre eine deutliche Tarifsenkung für alle Erben und Beschenkten.
Was stört Sie im Einzelnen?
Die vielfach deutlich höhere Steuer wird nur dann gestrichen, wenn die Nachfolger das Unternehmen im Wesentlichen 15 Jahre lang fortführen. Angesichts der rasanten Marktentwicklungen heutzutage ist das ein sehr hoher Preis. Da könnten Nachfolger allein aus steuerlichen Gründen zögern, wirtschaftlich sinnvolle oder notwendige Umgestaltungen vorzunehmen. Das kann Existenzen gefährden. Also genau das Gegenteil von dem bewirken, was das Gesetz eigentlich bezweckt.
Was ist mit den Arbeitsplätzen?
Auch die muss der Unternehmensnachfolger im Großen und Ganzen langfristig sichern, wenn er vom Steuerrabatt oder kompletten Steuererlass profitieren will. Das dürfte dazu führen, dass sich mancher Betrieb frühzeitig vor einer späteren Vermögensübertragung von Mitarbeitern trennt oder keine neuen einstellt. Das kann doch nicht im Sinne der Reform sein.
Woran ist der Erhalt der Arbeitsplätze festzumachen?
Maßstab ist die Lohnsumme. Die darf in den zehn Jahren nach der Übertragung der Firma in keinem Jahr geringer sein als 70 Prozent der durchschnittlichen Lohnsumme der letzten fünf
Jahre. Mehr Bürokratie geht nicht.
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