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27.07.2010

Managerhaftpflicht: Das Supersicherkomplettpaket

Von: Anja Krüger
Wer haftet für Millionenschäden, die durch falsche Management-Entscheidungen verursacht werden?
Wer haftet für Millionenschäden, die durch falsche Management-Entscheidungen verursacht werden?
© Fotolia
Führungskräfte müssen eine empfindliche Eigenbeteiligung zahlen, wenn ihr Berufshaftpflichtversicherer einen Schaden reguliert. Gegen diesen Selbstbehalt können sie sich versichern. Aber ausgerechnet die Assekuranz streitet über den richtigen Weg.

Für den Manager war es ein schwarzer Tag: Weil er die Mail mit der Frist übersehen hatte (und die prompt ablief), entstand ein Millionenschaden. Für den soll der Mann jetzt büßen: Der Arbeitgeber, ein internationaler Konzern, will den Verlust ersetzt bekommen.

Früher war das noch anders: Da konnten Entscheider sicher sein, dass zum Imageschaden nicht auch noch ein persönlicher finanzieller hinzukommt - wenn ihr Unternehmen eine Directors-and-Officers-(D&O)-Versicherung für sie abgeschlossen hatte. Heute müssen zumindest Führungskräfte von Aktiengesellschaften auch bei vorhandener Haftpflicht-Police damit rechnen, kräftig zur Kasse gebeten zu werden. Im Gesetz ist nämlich eine Eigenbeteiligung vorgesehen. Letztlich können sich die Manager zwar auch gegen diese Eigenleistung versichern. Aber über das richtige Modell für das Rundum-sorglos-Paket wird heftig gestritten.

Die D&O-Police allein reißt Manager nicht mehr raus. Im Sommer 2009 trat das "Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG)" in Kraft. Ein einzelner Satz darin versetzt Entscheider seither in Aufruhr, denn er hat das persönliche Haftungsrisiko enorm erhöht. In Paragraph 93 des VorstAG heißt es, dass der Vorstand, dem ein Fehlverhalten angelastet wird, sich selbst mit zehn Prozent an der Schadenssumme beteiligen muss. Als Selbstbehalt können bis zu eineinhalb Jahresgehälter angesetzt werden. Die Eigenbeteiligung kann sogar mehrfach fällig werden, wenn dem Manager Fehler aus mehreren Jahren nachgewiesen werden.

Ansprüche wegen einer Pflichtverletzung können von Außenstehenden wie Insolvenzverwaltern, Sozialkassen oder dem Finanzamt, aber auch vom eigenen Unternehmen kommen. "Die Suche nach einem Fehlverhalten von Vorständen hat erheblich zugenommen", sagt Frank Weber, Partner von Waldeck Rechtsanwälte in Frankfurt.

Weil der Selbstbehalt so hoch ist, wollen sich viele Entscheider dagegen versichern. Ausgerechnet die Versicherer sorgen dabei aber für Verwirrung. Die Branche operiert mit unterschiedlichen Modellen. Die einen verkaufen Vorständen und Aufsichtsräten Policen, die vom D&O-Vertrag des Unternehmens völlig unabhängig sind, selbst wenn derselbe Anbieter beide zeichnet. Andere, etwa der Wiesbadener Versicherer R+V, vertreibt das sogenannte Anrechnungsmodell. Die Kosten hängen vom jeweiligen Risiko und der Deckungssumme ab. Sie beginnen bei einigen Hundert Euro im Jahr für Führungskräfte kleinerer Unternehmen und gehen in die Zehntausende für die Vorstände von DAX-Konzernen.

Beim Anrechnungsmodell kommen die Deckungssumme für die D&O-Police des Unternehmens und den Selbstbehalt des Managers aus einem Topf. Die Police ist für den Manager preisgünstig - aber auch umstritten. Denn die Verfechter der eigenständigen Lösung sehen beim Anrechnungsmodell Probleme mit der Compliance. Das Argument: Das Unternehmen subventioniert den Vertrag. Das sei nach dem neuen Gesetz nicht statthaft. Der Manager müsse die Selbstbehaltspolice aus eigener Tasche bezahlen.

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