Dass Deutschland lebende Pferde - ausgenommen Wildpferde - nur mit dem ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent belegt, verstößt nach Auffassung der Luxemburger Richter eindeutig gegen EU-Richtlinien. Die Steuerermäßigung gegenüber dem normalen deutschen Satz von 19 Prozent sei nur dann erlaubt, wenn "das einzelne Tier zur Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln oder zum Einsatz in der landwirtschaftlichen Erzeugung bestimmt ist".
Landet das Ross also auf dem Teller, im Hundenapf oder zieht es den Pflug des Biobauern, darf der Fiskus es mit sieben Prozent Mehrwertsteuer davonkommen lassen. Trägt es dagegen am Wochenende die Zahnarztgattin durch den Stadtwald, muss das Finanzamt 19 Prozent verlangen.
Doch diese Differenzierung geht selbst Union und FDP zu weit, obwohl gerade die CSU immer ein offenes Ohr für die Anliegen des Nährstandes hat. In diesem Fall aber stellt die Bundesregierung klar: Pferdefleisch habe an der gesamten Fleischerzeugung nur einen Anteil von 0,037 Prozent. Auch der Einsatz von Pferden in der Landwirtschaft sei "nicht sehr intensiv". Deshalb sollen Pferde ab 1. Juli grundsätzlich voll besteuert werden.
Norddeutsche, die gerne ein Pferdesteak essen, und Rheinländer, für die der Sauerbraten nur echt ist, wenn er vom Pferd stammt, sollten ihr Steuerprivileg also noch weidlich nutzen, bis der Gesetzgeber zugreift und sich Steuermehreinnahmen von satten 10 Mio. Euro im Jahr sichert.
Schmeckt und ist gesund |
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Vorteile Pferdefleisch ist mager und cholesterinarm, wenn man es mit Rind- und Schweinefleisch vergleicht. Geschmacklich liegt es zwischen Rind und Wild. |
Damit hat Schwarz-Gelb im Kleinen geschafft, was im Großen nicht geklappt hat. Eigentlich hatte die "Wunschkoalition" versprochen, eine Reformkommission auf die vielen Mehrwertsteuerprivilegien anzusetzen. Doch Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte wenig Neigung, sich wie sein Vorvorgänger Hans Eichel (SPD) im Kleinklein von Ermäßigungen für Schnittblumen und Katzenfutter zu verkämpfen. So beerdigte er das ganze Vorhaben, was auch kein Geheimnis ist.
Gleichwohl antwortete Schäubles parlamentarischer Staatssekretär Steffen Kampeter (CDU) jüngst auf eine Frage der Linksfraktion, was denn aus der Reformkommission geworden sei: "Die konstituierende Sitzung dieser Kommission musste aus terminlichen Gründen vertagt werden." Der Steuerexperte Frank Hechtner von der FU Berlin spottet: "Offenbar sind die Spitzenpolitiker so beschäftigt, dass sie in zweieinhalb Jahren keinen Termin finden konnten."
Irgendwie scheint das Thema für die Koalition vergiftet zu sein, seit die "Mövenpick-Steuer" für Hoteliers ihr einen denkwürdigen Fehlstart bescherte. Mittlerweile sind viele bei Union und FDP der Auffassung, dass die Ermäßigung für Hotelübernachtungen ein Irrweg war. Doch rückgängig machen will man die Sache auch nicht - wegen der "Planungssicherheit", wie der frühere FDP-Generalsekretär Christian Lindner sagt.
Umso schöner, wenn man dann beim Pferdefleisch Konsequenz beweisen kann - oder auch bei den Binnenschiffern. Eigentlich sollte für Ausflugsschiffe schon 2007 der ermäßigte Satz abgeschafft werden. Doch die Lobby wehrte sich erfolgreich und erreichte einen Aufschub bis Ende 2011. Doch auch jetzt wollten sich die Binnenschiffer nicht mit ihrem Schicksal abfinden und suchten Verbündete unter den Ministerpräsidenten der Länder. Erfolg hatten sie vor allem beim Rheinland-Pfälzer Kurt Beck (SPD), der die schwarz-gelbe "Mövenpick-Steuer" noch als "jämmerliches Stück Klientelpolitik" gegeißelt hatte. Bei den Binnenschiffern gelten für den Langzeitregenten offenbar andere Regeln. So ließ Beck einen Gesetzentwurf ausarbeiten, der den Binnenschiffern auch in diesem Jahr und darüber hinaus den ermäßigten Steuersatz sichert. Den Fiskus würde das 20 Mio. Euro im Jahr kosten. Im Bundesrat gewann Beck dafür sogar eine Mehrheit.
Doch hier will die Bundesregierung hart bleiben, das Privileg soll fallen - aber nicht so ganz: Für den "genehmigten Linienverkehr", Fahrten innerhalb einer Gemeinde und "Beförderungen von nicht mehr als 50 Kilometern" soll weiterhin der ermäßigte Steuersatz gelten.
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