09.03.2010

Mindesthebesatz: Gemeinde darf nicht auf Gewerbesteuer verzichten

Von: Robert Kracht
Wanderbewegung: Firmen suchen nach dem günstigsten Standort
Zoom Wanderbewegung: Firmen suchen nach dem günstigsten Standort
© Getty Images
"Keine Gewerbesteuer": Mit diesem Versprechen versuchen zahlreiche Kommunen ihre Region für Unternehmer attraktiver zu machen. Doch nach zwei aktuell vom Bundesverfassungsgericht veröffentlichten Beschlüssen ist klar: der Mindesthebesatz von 200 Prozent ist verfassungskonform - und verpflichtend.

Nach den Entscheidungen aus Karlsruhe (Az. 2 BvR 2185/04; 2 BvR 2189/04) dient der Mindesthebesatz nämlich dem legitimen Ziel, die Bildung von Steueroasen innerhalb von Deutschland zu verhindern und die Streuung von Unternehmen über das ganze Land hinweg zu fördern. Zudem dient die gezwungene Mindestabgabe der Sicherung der Gewerbesteuer-Umlage. Deren Berechnung hängt vom Ist-Aufkommen der Gewerbesteuer ab. Dieser Zahlung könnte sich eine Gemeinde durch Festsetzung des Hebesatzes auf Null entziehen, im Gegenzug aber einen Anteil an der Einkommensteuer erhalten.

Immerhin gut 40 Milliarden Euro an Gewerbesteuer fließen an die Städte und Gemeinden pro Jahr. Diese Abgabe ist neben der Grundsteuer eine kommunale Einnahmequelle mit eigener Tarifhoheit. Die Gewerbesteuer berechnet sich aus dem jährlichen Unternehmensgewinn, auf den ein Hebesatz angewendet wird.

Durchschnittssatz liegt bei 390 Prozent

Der durchschnittliche Satz aller Kommunen liegt bei knapp 390 Prozent, wobei die Hebesätze deutscher Großstädte mit Ausnahme von Berlin und Stuttgart deutlich über dieser Schwelle liegen. Dabei variiert das Hebesatzniveau in den einzelnen Bundesländern. Ein Blick auf die Deutschlandkarte zeigt eine dreigeteilte Landschaft: Niedrige Tarife gibt es im Osten mit der Ausnahme von Sachsen. Im oberen Westteil von Deutschland sind die Hebesätze hoch und im wirtschaftlich starken Süden der Republik sind die Sätze relativ niedrigen.

Den gesetzlichen Mindest-Gewerbesteuerhebesatz von 200 Prozent findet man in kleineren, wenig verkehrsgünstig gelegenen Gemeinden. Die höchsten Hebesätze befinden sich in Kleinstkommunen ohne nennenswerte Firmenansiedlungen, wie etwa in der Moselregion in Rheinland-Pfalz. Dort werden Hebesätze von bis zu 900 Prozent gefordert.

Wanderbewegung der Unternehmen

Die Gewerbesteuer erreicht durch die Unternehmensteuerreform 2008 das Niveau des Körperschaftsteuertarifs von 15 Prozent. Daher sorgen die Gemeinden mit ihren individuellen Hebesätzen für eine Wanderbewegung bei Unternehmen. Verlegt die AG ihre Produktionsstätten oder Call-Center etwa von Hamburg nach Mecklenburg-Vorpommern, spart sie dadurch kräftig Gemeindeabgaben. Dann zahlt sie statt dem hanseatischen Hebesatz von 470 Prozent in Ostdeutschland nur 320 Prozent und damit satte 150 Punkte weniger.

Da der Hebesatz bundeseinheitlich von der gleichen Bemessungsgrundlage erhoben wird, bringt der Umzug insbesondere gewinnträchtigen Unternehmen deutliche Liquiditätsvorteile. Zumal die Körperschaftsteuerlast davon unbeeinflusst bleibt, weil die Gewerbesteuer ab 2008 nicht mehr als Betriebsausgabe absetzbar ist.

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