08.10.2009

Mittelstand: Wenn das Erbe zur Last wird

Von: Gerd Mischler
Jeder dritte Unternehmer hält die Erbschaftssteuerreform für ein großes Hindernis bei der Firmenübergabe
Jeder dritte Unternehmer hält die Erbschaftssteuerreform für ein großes Hindernis bei der Firmenübergabe
© fotolia.com
Die viel kritisierte Erbschaftsteuerreform gerät erneut unter Beschuss. Denn ihre Schwachstellen zeigen sich in der Krise besonders deutlich.

Gut 70.000 Unternehmer regeln in Deutschland jedes Jahr ihre Nachfolge. Das hat das Institut für Mittelstandsforschung in Bonn unlängst ermittelt. In fast jedem zweiten Fall kommt der neue Chef aus der Unternehmerfamilie. Für diese Betriebe ist die Übergabe an die nächste Generation neuerdings eine existenzielle Herausforderung. Der Grund: Die Erbschaftsteuerreform, die seit Jahresbeginn gilt.

Wie eine aktuelle Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) ergab, hält jeder dritte Unternehmer - und damit 50 Prozent mehr als noch vor drei Jahren - die Erbschaftsteuerreform für eines der größten Hemmnisse bei der Firmenübergabe.

Zwar können Erben nun die Nachfolge antreten, ohne Steuern zu zahlen. Doch die Auflagen dafür sind streng. So muss der Erbe den Betrieb zehn Jahre unverändert fortführen und darf die Lohnsumme nicht unter den Durchschnitt der Jahre vor der Übernahme sinken lassen. Das Verwaltungsvermögen der Firma - etwa vermietete Immobilien oder Wertpapiere - darf zehn Prozent des Betriebsvermögens nicht übersteigen.

Eingeschränkter Handlungsrahmen

Selbst wer 15 Prozent seines Erbes versteuert und die Verschonung nur für die übrigen 85 Prozent beansprucht, muss den Betrieb sieben Jahre fortführen und darf die Lohnsumme nur leicht sinken lassen. Das Verwaltungsvermögen darf in diesem Fall aber bis zur Hälfte des Betriebsvermögens ausmachen. Das sieht zwar verlockend aus, hat aber, wie Monika Wünnemann vom Bundesverband der deutschen Industrie feststellt, "erhebliche Kehrseiten".

Vor allem jetzt, in der Krise, zeigt sich das besonders deutlich, mahnt die Stiftung Familienunternehmen in München. Vor allem die Lohnsummenbindung empfinden 90 Prozent der vom DIHK befragten Unternehmer als extrem belastend. Kein Wunder: Denn die Regelung verbietet schlicht Entlassungen bei Auftrags- und Umsatzeinbußen. Selbst Instrumente wie die Kurzarbeit können Erben nicht nutzen.

Denn die Verschonungsregeln heben nicht auf die Zahl der Arbeitsplätze ab, sondern auf die Summe der gezahlten Löhne. Und die sinkt, wenn Kurzarbeit eingeführt wird. "Die Lohnsummenklausel und Instrumente wie die Kurzarbeit gehen nicht unter einen Hut", kritisiert Klaus Groll, Präsident des Deutschen Forums Erbrecht.

Boomjahre als Boomerang

Heftige Kritik löst auch die Berechnung des Unternehmenswerts aus, auf dessen Grundlage die Erbschaftsteuer festgesetzt wird. Hierfür wenden die Beamten das Ertragswertverfahren an. Dieses orientiert sich, wie die Stiftung Familienunternehmen bemängelt, an dem Ertrag, den die Firma in den Jahren vor dem Erbfall abgeworfen hat. Dass dieser in der Rezession sinkt, wird nicht berücksichtigt. "Die Boomjahre werden für Firmenerben so in der Krise zum Boomerang", sagt Stiftungs-Vorstand Brun-Hagen Hennerkes.

Neben diesen Geburtsfehlern hat die Erbschaftsteuerreform auch Folgen für die Finanzierung der Unternehmen. Diese sind der Reform zwar nur indirekt anzulasten, wiegen aber nicht minder schwer. Denn solange Banken damit rechnen, dass einem Erben hohe Erbschaftsteuerforderungen drohen, stellen sie ihm ein schlechteres Rating aus.

Sollte er doch einen Kredit bekommen, dann nur zu solchen Konditionen, die die Finanzierungskosten in die Höhe schnellen lassen. In Zeiten, in denen viele Betriebe ohnehin nur mit großen Schwierigkeiten an frisches Geld kommen, wiegt das schwer.

© 2009 ftd.de

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