Der Witwer aus dem Rheinland wähnte sich finanziell gut abgesichert. Das Testament seiner verstorbenen Frau fiel zu seinen Gunsten aus, ihre Kinder aus erster Ehe sollten nur einen überschaubaren Teil des beachtlichen Vermögens erhalten.
Doch plötzlich geriet alles wieder ins Wanken: Mehrere Monate nach dem Tod der Gattin tauchte ein 30 Jahre alter Erbvertrag auf. Und in dem hatte sie sich gegenüber ihrem ersten Ehemann verpflichtet, ausschließlich Nachkommen zu Erben einzusetzen.
Es folgte ein langwieriger Streit um die Gültigkeit des Uralt-Vertrags, der schließlich mit einem Vergleich endete. "Es kommt immer wieder vor, dass mehrere Monate nach dem Tod alte Testamente oder Erbverträge auftauchen, die der Erblasser längst vergessen hatte", berichtet Claus-Henrik Horn, Fachanwalt für Erbrecht aus Düsseldorf. "Das kann schlimmstenfalls dazu führen, dass die Verteilung der Erbmasse rückabgewickelt werden muss."
Experten sehen erheblichen Fortschritt
Um solche Dramen in Zukunft auszuschließen, nimmt im Januar 2012 das neue Zentrale Testamentsregister (ZTR) in Berlin seine Arbeit auf. Dort werden Angaben zu Testamenten, Erbverträgen und anderen im Erbfall relevanten Dokumenten elektronisch gesammelt, also auch zu Eheverträgen oder Erbverzichtserklärungen. "Dadurch können Nachlassverfahren schneller und effizienter abgewickelt werden", wirbt die ZTR, die im gesetzlichen Auftrag von der Bundesnotarkammer betrieben wird. Zudem werde "der letzte Wille des Erblassers gesichert".
Tatsächlich ist das neue Register ein erheblicher Fortschritt, so die einhellige Meinung von Experten. Bislang werden die Informationen, ob ein Verstorbener irgendwo ein Testament hinterlegt hat, dezentral gesammelt- auf Karteikarten bei mehr als 5000 Standesämtern. Sobald jemand sein Testament beim Notar oder Amtsgericht hinterlegt hat, informieren diese Stellen das Standesamt an seinem Geburtsort, wo die Angaben registriert werden.
Quelle: ftd.de
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