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26.10.2010

Neue Software: Hunderttausende Anleger bekommen Kapitalsteuer zurück

Von: Robert Kracht
Mit der Abgeltungssteuer sollte die Berechnung von Zinsen und Dividenden leichter werden
Mit der Abgeltungssteuer sollte die Berechnung von Zinsen und Dividenden leichter werden
© Getty Images = Getty Images
Gute Nachricht für Steuerzahler: Das Finanzamt kommt endlich mit der seit einem Jahr geltenden Abgeltungssteuer zurecht. Ein neues Computerprogramm macht es möglich.

Anleger können bald mit der Rückerstattung ihrer zu viel gezahlten Kapitalsteuern aus dem Jahr 2009 rechnen. Die Finanzämter verfügen seit diesem Monat über ein Programm, mit dem sie die privaten Kapitaleinkünfte in der sogenannten Anlage KAP verarbeiten können.

Die Software soll fast alle Sonderfälle lösen, die mit Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 aufgetreten sind. Die offenen Fälle würden nun sukzessive abgearbeitet, teilte das Bayerische Finanzministerium mit.

Die technischen Probleme des Fiskus resultieren aus der Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009. Mit ihr sollte die Besteuerung von Dividenden und Zinsen eigentlich leichter werden, da Banken die Abgabe von 25 Prozent schon beim Zahlungseingang erheben und an den Fiskus abführen. Einige Anleger müssen ihre Kapitalerträge aber weiter in der Anlage KAP ihrer Steuererklärung angeben. Betroffen sind etwa Sparer, die Verluste beim Fiskus anmelden, um sie mit Gewinnen in den Folgejahren ausgleichen zu können.

Solche Sonderfälle konnte der Fiskus bislang maschinell nicht bearbeiten, obwohl die Grundlagen der Abgeltungssteuer bereits seit Mitte 2007 bekannt waren. Die betroffenen Anleger haben daher noch keinen endgültigen Steuerbescheid für 2009. Der Deutsche Steuerberaterverband vermutet, dass der Fiskus von vornherein alle Steuererklärungen mit Anlage KAP zurückgestellt hat, auch wenn die Probleme lösbar gewesen seien. Er geht deshalb von einer Million Betroffenen aus.

Völlig fehlerfrei arbeitet die neue Software aber noch nicht: Weiterhin unmöglich ist die Verrechnung von 2009 entstandenen Spekulationsverlusten oder negativen Erträgen aus Stillhaltergeschäften. Diese Minusbeträge können weiterhin nicht zur Minderung von Gewinnen genutzt werden, die der Abgeltungssteuer unterliegen.

Quelle: ftd.de
© 2010 impulse.de

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