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24.01.2012

Neue Steuervorschriften: Regierung vereinfacht Dienstreisen

Von: Jens Tartler
Dienstreisen: Die Abrechnungskosten für die Firmen gehen deutschlandweit in die Milliarden
Zoom Dienstreisen: Die Abrechnungskosten für die Firmen gehen deutschlandweit in die Milliarden
© reuters
Die Bundesregierung will die Steuervorschriften für Dienstreisen vereinfachen. Dazu hat das Finanzministerium einen 34-seitigen Bericht vorgelegt, der jetzt umgesetzt werden soll.

Nach Aussage des FDP-Finanzexperten Daniel Volk sollen die erfolgversprechendsten Vorschläge in das Steuervereinfachungsgesetz 2012 einfließen.

Eine Vereinfachung des Reisekostenrechts wird seit Jahren von den Wirtschaftsverbänden gefordert. Die Kosten der Abrechnung für die Unternehmen erreichen deutschlandweit Milliardenbeträge. Außerdem gibt es auf diesem Gebiet häufig Streit mit den Finanzämtern.

Frage nach dem Arbeitsort

Im Mittelpunkt der Konflikte steht oft die Frage nach dem Arbeitsort des Angestellten. Dies ist auch der entscheidende Punkt des Berichts der Reformkommission. Künftig sollen die Finanzämter nur noch zwischen dem ersten Arbeitsort eines Arbeitnehmers und den anderen Tätigkeitsstätten unterscheiden. Heute gibt es Angestellte, die beispielsweise als Filialleiter einer Handelskette bis zu zwölf gleichberechtigte Arbeitsorte haben. Das macht die Besteuerung kompliziert und streitanfällig.

Künftig soll der Arbeitnehmer für seinen ersten Arbeitsort Werbungskosten geltend machen können. Eine steuerfreie Erstattung der Kosten durch den Arbeitgeber soll nicht möglich sein. Für die übrigen Arbeitsstätten sollen dagegen beide Varianten gestattet werden.

Mehrere Varianten beim Verpflegungsaufwand

Beim Thema zusätzlicher Verpflegungsaufwand auf Dienstreisen schlägt die Kommission mehrere Varianten vor. Die einfachste wäre, dass der Arbeitnehmer bei einer Mindestabwesenheit von zehn Stunden von zu Hause einen Pauschbetrag von 9 Euro steuerfrei vom Arbeitgeber bekommt oder diesen Betrag als Werbungskosten bei der Steuererklärung geltend machen kann.

Bei mehrtägigen Auswärtseinsätzen gäbe es an den Tagen der An- und Abreise ebenfalls 9 Euro, an den sogenannten Zwischentagen 24 Euro. Zwischentage sind diejenigen, an denen der Arbeitnehmer 24 Stunden am Tag nicht zu Hause ist. Die anderen Varianten in dem Bericht sind zum Teil deutlich komplizierter, was dem Ziel der Steuervereinfachung zuwiderlaufen würde.

Auswärtstätigkeiten und doppelte Haushaltsführung

Bei den Kosten der Unterkunft für Auswärtstätigkeiten will die Regierung die Regeln mit denen für die doppelte Haushaltsführung harmonisieren. Damit würde es steuerlich keine Rolle mehr spielen, ob der Arbeitnehmer eine längerfristige Auswärtstätigkeit hat oder ob er einen zweiten Hausstand gründet. Auch das würde viele Streitfälle vermeiden.

Die notwendigen, durch den Beruf veranlassten Übernachtungskosten für eine Wohnung am Einsatzort sollen künftig anhand der tatsächlich gezahlten Kosten bestimmt werden und nicht mehr nach der ortsüblichen Miete. Die Reformkommission gibt aber zu bedenken, dass damit auch teure Hotelsuiten und Eigentumswohnungen abgedeckt würden.

© 2012 ftd.de

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