Online-Rechner: Besser sparen mit dem Firmenwagen
Das Niedersächsische Finanzgericht erlaubt Unternehmern, den privaten Nutzungsanteil des Chef-Autos für die Umsatzsteuer zu schätzen (Aktenzeichen 5 K 244/03). Bislang galt: Wer kein Fahrtenbuch führt, muss monatlich 16 Prozent Umsatzsteuer von einem Prozent des Auto-Listenpreises abführen. Wer sein Firmenfahrzeug selten privat nutzt, zahlt dann zu viel. Der Umsatzsteuerrechner gibt Klarheit darüber, wann die Schätzung und wann die pauschale Ein-Prozent-Rechnung vorteilhafter ist.
Was Sie tun müssen: Geben Sie drei Werte ein - den Listenpreis Ihres Wagens inklusive Umsatzsteuer, Ihre jährlichen Fahrzeugkosten laut Buchhaltung und den von ihnen geschätzten Privatanteil Ihrer Fahrleistung. Der Rechner zeigt dann, welche Methode für Sie besser ist und wie viel Sie sparen können.
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