1. Ein Unternehmen, mehrere Tarifverträge
Das Bundesarbeitsgericht erwägt die Abschaffung der Tarifeinheit, wodurch in einem Betrieb mehrere Tarifverträge gelten könnten (BAG, Az.: 4 AZR 549/08 A).
Das sagen die Richter: Der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zweifelt am Grundsatz der Tarifeinheit. Bislang gilt, dass der speziellere Tarifvertrag in einem Betrieb allgemeinere Vereinbarungen mit anderen Gewerkschaften verdrängt. Die Richter wollen für bestimmte Fälle zulassen, dass in einer Firma auch mehrere Tarifverträge Anwendung finden können. Dafür müssen sie sich mit dem Zehnten Senat verständigen, der bislang eine andere Meinung vertreten hat. Den Anstoß für den Sinneswandel gab ein klagender Arzt, Mitglied der Gewerkschaft Marburger Bund. Für ihn, so das vorläufige Votum der Richter, gelte ein von Verdi ausgehandelter Tarifvertrag nicht.
Das sind die Folgen: Zwar haben die Richter des Vierten Senats erst mal nur bei den Kollegen des Zehnten Senats angefragt. Die Anfrage könnte aber das Ende der Tarifeinheit einläuten. Schon 2007 war aus dem BAG zu hören, dass das Prinzip nicht in Stein gemeißelt sei. Damals stritten die Bahngewerkschaften GDL und Transnet darum, wer einen Spezialtarifvertrag nur für Lokführer abschließen dürfe. Fällt das Prinzip, dürften viele Spartengewerkschaften eigene Verträge aushandeln wollen.
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