Serie: Zehn Urteile, die Sie kennen sollten

Arbeitsrecht, Immobilien oder Steuern: impulse stellt jeden Monat die zehn wichtigsten Urteile für Unternehmer vor.


10.03.2010

Rechtsprechung: Die zehn wichtigsten Urteile im Februar 2010

Von: Andreas Kurz und Thoralf Schwanitz
Langatmige Reden können auf der Hauptversammlung gekürzt werden
Zoom Langatmige Reden können auf der Hauptversammlung gekürzt werden
© Getty Images
Undankbare Schwiegersöhne, geheimniskrämerische Finanzbeamte und aufmüpfige Aktionäre - sie alle haben Richter in den vergangenen Wochen beschäftigt.

1. Ein Unternehmen, mehrere Tarifverträge

Das Bundesarbeitsgericht erwägt die Abschaffung der Tarifeinheit, wodurch in einem Betrieb mehrere Tarifverträge gelten könnten (BAG, Az.: 4 AZR 549/08 A).

Das sagen die Richter: Der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zweifelt am Grundsatz der Tarifeinheit. Bislang gilt, dass der speziellere Tarifvertrag in einem Betrieb allgemeinere Vereinbarungen mit anderen Gewerkschaften verdrängt. Die Richter wollen für bestimmte Fälle zulassen, dass in einer Firma auch mehrere Tarifverträge Anwendung finden können. Dafür müssen sie sich mit dem Zehnten Senat verständigen, der bislang eine andere Meinung vertreten hat. Den Anstoß für den Sinneswandel gab ein klagender Arzt, Mitglied der Gewerkschaft Marburger Bund. Für ihn, so das vorläufige Votum der Richter, gelte ein von Verdi ausgehandelter Tarifvertrag nicht.

Das sind die Folgen: Zwar haben die Richter des Vierten Senats erst mal nur bei den Kollegen des Zehnten Senats angefragt. Die Anfrage könnte aber das Ende der Tarifeinheit einläuten. Schon 2007 war aus dem BAG zu hören, dass das Prinzip nicht in Stein gemeißelt sei. Damals stritten die Bahngewerkschaften GDL und Transnet darum, wer einen Spezialtarifvertrag nur für Lokführer abschließen dürfe. Fällt das Prinzip, dürften viele Spartengewerkschaften eigene Verträge aushandeln wollen.

1. Ein Unternehmen, mehrere Tarifverträge

2. Wenn du gehst, dann geht nur ein Teil von dir

3. Auf der Hauptversammlung gilt: Fasse dich kurz

4. Richter glauben keiner repräsentativen Studie

5. Schwiegersohn mit Geld-zurück-Garantie

6. Augen auf beim Getränkekauf

7. Anonyme Tippgeber des Fiskus bleiben geschützt

8. Ein PC für den Betriebsrat sollte schon drin sein

9. Die Arbeitssprache ist Deutsch

10. Ein Doktortitel ist und bleibt unbezahlbar

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