Bei Warenwiderruf erhalten Kunden Versandkosten zurück
Verkäufer müssen Verbrauchern, die ihr Widerrufsrecht nutzen, die Versandkosten für die Warenzusendung erstatten (BGH, Az.: VIII ZR 268/07).
Das sagen die Richter: Ein Versandhändler berechnete seinen Kunden für die Warenzusendung pauschal 4,95 Euro. Darauf blieben die Kunden sitzen, selbst wenn sie später den Vertrag widerriefen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied nun, dass die Versandfirma diese Kosten erstatten muss.
Das sagt der Anwalt: Dem Urteil war ein Votum des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vorausgegangen. Der hatte zu klären, ob deutsche Regeln, nach denen Verbraucher die Kosten der Warenzusendung auch tragen mussten, wenn sie den Vertrag widerriefen, gegen die EU-Fernabsatz-Richtlinie verstoßen: "Das hat der EuGH bejaht, weil die Richtlinie eindeutig das Ziel verfolgt, den Verbraucher nicht von der Ausübung seines Widerrufsrechts abzuhalten", sagt Mathias Zimmer-Goertz, Anwalt bei Beiten Burkhardt.
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