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Serie: Urteile, die Unternehmer kennen sollten

Einmal im Monat stellt impulse zehn Urteile aus der Welt der Wirtschaft vor, die vor allem für den Unternehmer von hohem Interesse sind.


06.08.2010

Rechtsprechung: Zehn Urteile, die sie kennen sollten

Ärger mit dem Firmenparkplatz
Zoom Ärger mit dem Firmenparkplatz
© Plainpicture
Vor Gericht Online-Betriebsräte, wintertaugliche Sommerreifen und der Strafprozess als Steuersparmodell - darüber haben Richter in den vergangenen Wochen geurteilt.

Bei Warenwiderruf erhalten Kunden Versandkosten zurück

Verkäufer müssen Verbrauchern, die ihr Widerrufsrecht nutzen, die Versandkosten für die Warenzusendung erstatten (BGH, Az.: VIII ZR 268/07).

Das sagen die Richter: Ein Versandhändler berechnete seinen Kunden für die Warenzusendung pauschal 4,95 Euro. Darauf blieben die Kunden sitzen, selbst wenn sie später den Vertrag ­widerriefen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied nun, dass die Versandfirma diese Kosten erstatten muss.

Das sagt der Anwalt: Dem Urteil war ein Votum des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vorausgegangen. Der ­hatte zu klären, ob deutsche Regeln, nach ­denen Verbraucher die Kosten der ­Warenzusendung auch tragen mussten, wenn sie den Vertrag widerriefen, ­gegen die EU-Fernabsatz-Richtlinie ­verstoßen: "Das hat der EuGH bejaht, weil die Richtlinie eindeutig das Ziel verfolgt, den Verbraucher nicht von der Ausübung seines Widerrufsrechts ab­zuhalten", sagt Mathias Zimmer-Goertz, Anwalt bei Beiten Burkhardt.

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