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17.12.2010

Rechtsstreit: Ungereimtheiten bei geplanter Insolvenzreform

Von: Naomi Conrad
Nicht ganz sicher: das geplante Insolvenzrecht
Nicht ganz sicher: das geplante Insolvenzrecht
© FTD/Malte Knaack
Vieles wird sich ändern: Eigenverwaltung und Sanierung sollen gestärkt, die Insolvenzverwalter professionalisiert und die Gerichte zusammengelegt werden. Doch Kritiker finden jede Menge Widersprüche.

Laut Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger nutzen nur zwei Prozent aller angeschlagenen Unternehmen die Chance, sich im Rahmen des Insolvenzplanverfahrens zu sanieren. Das soll sich nun mithilfe einer dreistufigen Reform des Insolvenzrechts ändern. Die erste Stufe sieht vor, die Eigenverwaltung und Sanierung nach Planverfahren zu stärken, den Beruf des Insolvenzverwalters zu professionalisieren und die zuständigen Gerichte zusammenzulegen. In der zweiten Stufe soll dann die Verbraucher- und in der letzten die Konzerninsolvenz reformiert werden.

Kritiker monieren jedoch eine Reihe von Ungereimtheiten des Reformvorhabens. "Es ist in sich widersprüchlich", sagt Insolvenzverwalter Christian Gerloff. Das neue Gesetz sieht beispielsweise vor, dass künftig Verbindlichkeiten aus einbehaltener Umsatzsteuer aus der Insolvenzmasse zu bedienen sind. Bevor das Restvermögen also auf die Gläubiger aufgeteilt wird, darf sich der Fiskus bedienen. "Das aber entzieht dem Unternehmen Liquidität und erschwert die Sanierung", sagt Gerloff. Beispiel Karstadt: Die erfolgreiche Sanierung der Kaufhauskette wäre gescheitert, wenn dem Insolvenzverwalter die Umsatzsteuerverbindlichkeiten als Liquiditätspuffer nicht zur Verfügung gestanden hätten.

"Ein politischer Kuhhandel auf dem Rücken des Mittelstands, der den Fiskus besser stellt als den mittelständischen Zulieferer", wettert auch Mario Ohoven, Präsident des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft, gegen die neue Regelung.

Ähnlich bedenklich findet Ohoven, dass Finanzämter und Sozialkassen künftig ein Insolvenzverfahren als Vorsichtsmaßnahme aufrechterhalten können: Es widerspreche den Grundsätzen rationaler Politik, wenn Behörden auf die Fortführung des Insolvenzverfahrens pochen können - selbst wenn eine Firma nach einer eingegangenen Zahlung seine Verbindlichkeiten begleichen könne. "Das Finanzamt kann in Zukunft verhindern, dass die Unternehmen in letzter Sekunde doch noch den Kopf aus der Schlinge ziehen", sagt Ohoven.

Doch nicht nur die Finanzämter haben nach dem neuen Gesetz mehr mitzureden. Auch die großen Gläubiger - also Banken und Beratungsfirmen - bekommen mit der Reform mehr Macht im Verfahren. Die Hauptgläubiger werden künftig mitbestimmen dürfen, welcher Insolvenzverwalter zum Einsatz kommt. Das bereitet dem Insolvenzexperten Gerloff große Sorgen: Er fürchtet, dass die Insolvenzverwalter unter diesen Umständen ihre Unabhängigkeit verlieren und die Qualität ihrer Arbeit darunter leidet. "So manch ein Insolvenzverwalter kann bestimmte Entscheidungen dann nicht mehr durchsetzen, weil er sonst beim nächsten Mal von den großen Gläubigern nicht mehr vorgeschlagen wird."

Gerloff hält es für inakzeptabel, dass diese Lobby-Gruppen so viel Einfluss auf den Reformprozess des Insolvenzrechts ausüben. "Eine Einsetzung des Insolvenzverwalters durch die Gläubigerversammlung statt durch das Gericht weicht die Grundprinzipien des deutschen Insolvenzrechts auf", sagt Gerloff. Und zwar: die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger, die Gleichbehandlung aller Gläubiger sowie die Unabhängigkeit des Insolvenzverwalters.

Wie wichtig die Reform ist, offenbaren die aktuellen Zahlen. Laut Statistischem Bundesamt wurden von Januar bis August 2010 rund 113.300 Insolvenzen angemeldet, etwa sechs Prozent mehr als im vergangenen Jahr. Darunter waren rund 21.900 Unternehmensinsolvenzen. Ein Ende ist laut Lucas Flöther, Vorsitzender des Ausschusses Insolvenzrecht der Bundesrechtsanwaltskammer, noch nicht in Sicht. "Was die Insolvenzverfahren betrifft, haben wir die Talsohle noch nicht durchschritten."

© 2010 ftd.de

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