Sie haben es versucht. Sogar zweimal. Beim ersten Mal, im März, reagierte das Finanzamt überhaupt nicht. Als sie einige Wochen später nachhakten, kam wenig später ein kurzes Schreiben. Nein, eine verbindliche Auskunft sei derzeit leider nicht möglich, teilten die Beamten lapidar mit.
Und so liegt das Vorhaben, das die Staufen AG aus dem schwäbischen Köngen fit für das Kommende machen soll, auf Eis. Der Vorstand der mittelständischen Gesellschaft, die Unternehmen berät und sich bei Bedarf auch an ihnen beteiligt, plant eine wegweisende Umstrukturierung: Die Geschäftsbereiche Beratung und Beteiligungen sollen voneinander getrennt, die Mitarbeiter beteiligt werden. "Die bisherige Struktur passt nicht mehr, weil wir in den vergangenen Jahren stark gewachsen sind", sagt Staufen-Vorstand Jens Zimmermann. Außerdem werde es durch die Abspaltung der Beratungssparte einfacher, weitere Führungskräfte als Miteigentümer ins Boot zu holen. Schon jetzt gehört die Firma dem Management. "Wir wollen Leistungsträger langfristig binden", sagt Zimmermann. "Das können wir nur, indem wir ihnen nennenswerte Anteile anbieten."
Unverbindliches vom Amt
Das Problem: Nach der Umstrukturierung droht Arges. Steuerfrei ist das Ganze nämlich nur, wenn das Finanzamt den abgetrennten Bereich als "Teilbetrieb" einstuft, als Sparte also, die auch allein lebensfähig wäre. Unterstellen die Beamten dagegen einen Verkauf des Beratungsgeschäfts, müsste die Staufen AG ihre stillen Reserven - die Differenz zwischen Buch- und aktuellen Marktwerten - versteuern. "Da geht es um horrende Summen", sagt Zimmermann. Und weil er vom Amt keine "verbindliche Auskunft" (so heißt der Service offiziell) bekommt, bleibt nur eines: abwarten. Unbestimmte Zeit. "Als Unternehmer fühlt man sich da hilflos."
Nicht wenigen Mittelständlern geht es derzeit ähnlich. "Die Finanzämter lehnen verbindliche Auskünfte immer wieder ab", sagt Achim Dannecker, Partner bei der Kanzlei Gleiss Lutz in Stuttgart. Hinzu kommt: Geben die Finanzämter doch Auskunft, fordern sie dafür Gebühren von bis zu 91.456 Euro. Die uralte Regel, dass Fragen nichts kostet, ist gegenüber dem Finanzamt außer Kraft gesetzt - was der Bundesfinanzhof just im Frühjahr abgesegnet hat (BFH, Az.: I B 136/10). Der Staat verdient daran, dass er seinen Bürgern das Steuerrecht erklärt. "Die hohen Kosten schrecken viele Mittelständler ab", sagt Britta Dierichs von Rödl & Partner in Nürnberg.
"Vor allem bei wirtschaftlich bedeutenden Fällen sollte es einen Rechtsanspruch auf zeitnahe verbindliche Auskünfte geben", fordert Steuerrechtsexperte Dannecker. So sei es für Unternehmen untragbar, wenn die Behörden in manchen Bereichen jahrelang keine Auskünfte erteilten und lediglich darauf verwiesen, dass das Finanzministerium bald einen klärenden Erlass veröffentlicht. Das Wörtchen "bald" ist nämlich ein dehnbarer Begriff: Im Fall Staufen warten Vorstand Zimmermann und Kollegen bereits seit 2006 auf Leitlinien aus dem Ministerium, wann Ausgliederungen und Abspaltungen steuerneutral sind.
Unternehmen in der Warteschleife
In ganz Deutschland müssen deshalb betriebswirtschaftlich überfällige Änderungen warten. Der Energieversorger Vattenfall etwa will eine Zwischenholding, die nicht mehr gebraucht wird, mit seiner Deutschland-Holding verschmelzen. "Das schieben wir seit drei Jahren notgedrungen vor uns her, weil wir keine verbindliche Auskunft bekommen", sagt Alfred Mergen, Bereichsleiter Steuern. Es bestehe Gefahr, dass Vattenfall erhebliche stille Reserven aufdecken und versteuern müsse. "Dann drohen Steuerzahlungen im hohen zweistelligen Millionenbereich", so Mergen. Nach mehr als fünf Jahren hat das Bundesfinanzministerium zwar im Mai den Entwurf eines Umwandlungssteuererlasses veröffentlicht. Eine endgültige Fassung lag bis Redaktionsschluss aber immer noch nicht vor. Die erste Version erntete heftige Kritik, weil sie keineswegs für die erhoffte Klarheit sorgt.
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