13.11.2007

Reform 2008: Die 7 besten Tipps für Familien

Die geplante Reform der Erbschaftsteuer wird weite Teile des Mittelstands erheblich belasten. Nur wenige Familien können profitieren.

Enttäuschung im Mittelstand: Die Weitergabe der Firma in der Familie wird wahrscheinlich doch eine Menge Steuern kosten. Denn das sogenannte Abschmelzungsmodell, das die Bundeskanzlerin versprochen hatte, ist praktisch vom Tisch. Es sah vor, dass die Erbschaft- und Schenkungsteuer zunächst gestundet und später komplett gestrichen wird, wenn der Nachfolger den Betrieb zehn Jahre fortführt. Stattdessen bastelt Berlin an teuren Alternativen.

Die gute Nachricht: Die neuen Vorschriften stehen wohl erst im Frühjahr 2008 im Gesetzblatt. Das ist die Chance für alle Familien, die bisher auf spätere Steuerfreiheit ihrer Nachfolgeregelung gebaut und daher abgewartet haben. Sie nutzen die derzeit außerordentlich günstigen Steuer­konditionen jetzt noch rasch aus. Und übertragen Firmen und wertvollen Immobilienbesitz auf Kinder oder Enkel. "Wer diese Chance nicht nutzt, für den wird es richtig teuer", erwartet Patrick Adenauer, Unternehmer und Präsident von "Die Familienunternehmer – ASU".

Beispiel Betriebsvermögen: Statt der niedrigen Bilanzwerte gilt künftig der Verkehrswert des Unternehmens. Das bedeutet, dass der Ausgangswert für die Steuer im Durchschnitt mehr als doppelt so hoch ist wie bisher. Adenauer: "Bei forschungsintensiven Familienfirmen erwarten wir eine Werterhöhung um das Fünf- bis Sechsfache." Und das ist auch durch hohe Freibeträge oder niedrige Steuer­sätze nicht auszugleichen.

1. Kinder als Mitunternehmer

Die Familie überträgt jetzt noch die gesamte Firma oder Anteile daran an Sohn oder Tochter. Und zwar steuerfrei. Das funktioniert bei Betrieben, die bis zu 550.000 Euro Eigenkapital in der Bilanz stehen haben. Oder bei Anteilen mit einem Steuerwert von maximal 550.000 Euro (anteiliges Eigenkapital). Das sind keine Kleinbetriebe, sondern durchaus veritable Unternehmen. Mit durchschnittlichen Bilanzsummen von rund fünf Millionen Euro. Die stehen etwa im Einzelhandel für bis zu 50 Millionen Euro Jahresumsatz. In der Industrie oder im Dienstleistungsbereich sind es oft 20-Millionen-Euro-Betriebe. Da es sich um Personenunternehmen handelt, zählen für die Erbschaft- und Schenkungsteuer stets die letzten Steuerbilanzwerte. Außerdem profitiert die Familie von 225.000 Euro Extra-Frei­betrag und pauschal 35 Prozent Wertabschlag. Künftig ist Ausgangspunkt für die Erbschaft- und Schenkungsteuer der tatsächliche Wert. Also der Preis, den ein familienfremder Käufer für die Firma zahlen würde. Somit schlagen stille Reserven und künftige Gewinne kräftig zu Buche. Und meist dürfte sich der Wert für die Steuer vervielfachen. Im Gegenzug sollen die Steuersätze sinken und die persönlichen Freibeträge steigen. Wenn der Nachfolger den Betrieb sieben Jahre fortführt, bekommt er wahrscheinlich 70 Prozent der Steuer erlassen.

Entscheidungshilfe: Führt der Junior die Firma sieben Jahre lang fort, braucht die Familie nur 30 Prozent der Steuer zu bezahlen. Das sind 2.146.500 Euro. Gegenüber altem Recht immer noch eine Steuererhöhung von 732.287 Euro.

2. Beteiligung schenken

Familien verschieben die Beteiligung der Kinder an ihrer Kapitalgesellschaft, bis das neue Recht gilt. Zumindest dann, wenn sie sicher sind, dass der Nachwuchs sieben Jahre lang bei der Stange bleibt. Die Steuerwerte der Firmen steigen zwar ab nächstem Jahr um rund 60 Prozent (Schätzung der Finanzverwaltung). Aber die Steuersätze werden künftig deutlich niedriger sein als bisher. Ergebnis: eine Steuererhöhung auch für Kapitalgesellschaften. Sie fällt aber deutlich geringer aus als bei Personenfirmen. Und wenn der Junior die Firma dann sieben Jahre fortführt, zahlt die Familie nur 30 Prozent der Steuerlast. Das ist im Vergleich zu altem Recht weniger. Faustregel: je größer die Firma, desto größer der Vorteil.

3. Firma gegen Rente

Mittelständische Firmenchefs übertragen jetzt ebenfalls ihr Unternehmen, wenn Sohn oder Tochter dafür eine monatliche Rente überweisen. Die Familie profitiert aktuell von sämtlichen Steuervorteilen: niedrige Steuerbilanzwerte, Extra-Freibetrag und 35 Prozent Wertabschlag pauschal. Die Familie zieht obendrein den Barwert der Rente Steuer sparend ab. Auf diese Weise lassen sich selbst solide Firmen (Eigenkapital um zwei Millionen Euro) steuerfrei übertragen. Das ist mit neuem Steuerrecht nicht zu machen. Zusatzvorteil: Das Modell spart auch kräftig Einkommen­steuer. Dazu vereinbaren Eltern zum Beispiel mit ihrem Sohn eine Rente, die sich je nach Bedarf und Leistungsfähigkeit ändern kann. Zwar müssen der Eltern die Rente versteuern, der Sohn setzt aber seine Zahlungen komplett bei seinem Einkommen ab. Für die Familie unter dem Strich ein prima Geschäft.

4. Schenken mit Nießbrauch

Die Zeit drängt. Wollen die Eltern größeren privaten Immobilienbesitz an die Kinder weiterreichen, sollten sie die Verträge noch zu alten Steuerkonditio­nen abwickeln. Denn derzeit zählen etwa Miets- oder Bürohäuser bei der Schenkung nur mit rund 50 Prozent des tatsächlichen Werts. Demnächst setzt das Finanzamt den vollen Wert an. Diese kräftige Steuererhöhung will Berlin durch höhere persönliche Freibeträge (geplant: 250.000 statt 205.000 Euro für Kinder) und niedrigere Steuersätze etwas abmildern. Wollen die Eltern das Grundvermögen noch nicht komplett aus der Hand geben, greifen sie zum Nießbrauch – eine spezielle Vereinbarung neben der Schenkung.

Damit sichern sie sich entweder das Wohnrecht oder die Mieteinkünfte. Außerdem setzen sie selbst weiterhin alle Kosten ab, inklusive Abschreibung. Zusatzvorteil: Der Nießbrauch senkt den Immobilienwert für die Erbschaft- und Schenkungsteuer zusätzlich. Freilich nur vorläufig. Sobald der Nießbrauch endet, ist die Reststeuer fällig – dennoch: ein schönes Stück Steuerstundung. Beispiel: Die Eltern schenken der Tochter ein Mietshaus mit einem Verkehrswert von zwei Millionen Euro. Sie behalten sich den Nießbrauch an der Immobilie vor. Vom Steuerberater errechneter Wert des Nießbrauchs: 900.000 Euro.

5. Immobilienfirma installieren

Eltern mit größerem Grundbesitz gründen für ihre Mietshäuser eine separate Firma. Am besten eine GmbH & Co KG. In diese Firma packen sie die Immobilien samt Schulden. Durchweg steuerfrei. Anschließend schenken sie Sohn oder Tochter die komplette Extra-Firma oder Anteile daran. Dabei profitiert die Familie von einem speziellen Freibetrag in Höhe von 225.000 Euro und einem Bewertungsabschlag von 35 Prozent pauschal. Überdies spart der Saldo-Effekt: Die Eltern ziehen von den niedrigen Steuerwerten der Immobilie die Schulden voll ab. Das ergibt oft einen Minusbetrag. Den nutzt die Familie zum Übertragen von weiterem Vermögen – natürlich steuerfrei. Achtung: Dieses günstige Modell steht auf der Streichliste im Bundesfinanzministerium ganz oben.

6. Geld für Immobilien

Wer sein Immobilienvermögen behalten will, schenkt den Kindern, entfernten Verwandten oder der Lebensgefährtin Bargeld. Und zwar zum Kauf einer ganz bestimmten Immobilie. Dann zählt für die Steuer nicht der Geldbetrag, sondern der derzeit noch niedrige Steuerwert der Immobilie (50 bis 70 Prozent des tatsächlichen Werts).

7. Bares für die Kinder

Haben die Eltern vor, Teile ihres Barvermögens, Aktien, Fondsanteile oder festverzinsliche Wertpapiere zu schenken, warten sie erst einmal ab. Denn für diese Arten von Vermögen sollen künftig höhere Freibeträge (250.000 Euro statt 205.000 Euro für Kinder) und niedrigere Steuersätze gelten: Voraussichtlich sechs bis 18 Prozent statt wie bislang sieben bis 30 Prozent.

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