Finanzämter sollen künftig Steuerforderungen gegenüber insolventen Firmen bevorzugt eintreiben können. Wie impulse in Ausgabe 7 berichtet, regt sich jetzt in der Wirtschaft wegen der von der Bundesregierung beschlossenen Wiedereinführung des sogenannten Fiskus-Privilegs Widerstand. Mit dieser Regelung werden alle anderen Geschäftspartner, die ebenfalls Forderungen gegen die Pleitefirmen haben, zu Gläubigern zweiter Klasse, da nach Begleichung der Steuerschuld weniger Restvermögen zur Verteilung unter den anderen Gläubigern zur Verfügung steht.
In einem Protestschreiben warnt der Präsident des Bundesverbands Deutscher Inkasso-Unternehmen Wolfgang Spitz vor einer massiven Gefährdung vor allem kleiner und mittlerer Unternehmen durch die Wiederbelebung des Fiskusvorrechts. Durch die dadurch entstehenden zusätzlichen Forderungsausfälle könnten diese Firmen selbst in eine finanzielle Schieflage kommen. Dann drohten weitere Steuerausfälle und mehr Arbeitslose. Deshalb sei die Rechnung der Bundesregierung so 500 Millionen Euro jährlich mehr an Steuern einzunehmen ein "Trugschluss", wie es in dem Schreiben heißt, das impulse vorliegt.
Inzwischen fordern auch die Sozialkassen und die Deutsche Rentenversicherung, wieder Vorrechte als öffentliche Gläubiger zu erhalten. Dieses Privileg stammt aus dem Jahr 1898, bis es 1998 nach einhundert Jahren endlich abgeschafft wurde.
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Den kompletten Beitrag finden Sie in der impulse-Ausgabe 07/2010. |
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