Weihnachtsfeiern und Geschenke an Mitarbeiter zählen zu den sogenannten "geldwerten Vorteilen". Das sind Aufwendungen aus dem Arbeitsverhältnis, die den Arbeitnehmer entlohnen, aber keine direkten Lohnzahlungen sind. Dazu gehören zum Beispiel das vergünstigte Kantinenessen, die Gesundheitsvorsorge oder eben die Betriebsfeier. Der Fiskus definiert zu jeder dieser Leistungen eine Obergrenze, bis zu der sie lohnsteuerfrei sind - unter bestimmten Bedingungen.
Welche das sind und was Unternehmer sonst noch bei der Weihnachtsabrechnung beachten sollten, zeigt impulse.de:
© 2010 impulse.de
Ihre Meinung
Versenden | Leserbrief | Druckversion | Zurück





















