Alix wehrt sich dagegen und hat beim Oberlandesgericht (OLG) München "die Aufhebung des Schiedsspruchs in seiner Gesamtheit" beantragt, wie eine Alix-Sprecherin sagte. Dass Kunden mit Beratungsprojekten unzufrieden sind, kommt öfter vor. Dass sie deshalb in Schiedsverfahren gehen, ist "in den seltensten Fällen der Fall", wie ein Sprecher des Bundesverbands Deutscher Unternehmensberater (BDU) sagte. In der Regel versuchen beide Seiten, sich auf einen Vergleich zu einigen. "Dass das so öffentlichkeitswirksam wird wie jetzt bei Märklin, haben wir noch nicht erlebt", so der BDU-Sprecher.
Über den Schiedsspruch im Fall Märklin hatten beide Seiten Vertraulichkeit vereinbart. Dennoch gelangte das für den Ruf von Alix nicht gerade zuträgliche Urteil am Dienstag über das "Handelsblatt" in die Öffentlichkeit.
Bei dem Streit geht es um eine Buchprüfung (Due Diligence), die Alix im März 2006 vier Wochen lang bei Märklin durchgeführt hat. Kingsbridge reklamierte diese im Nachhinein als mangelhaft und behauptete, Alix sei so am gesamten Fehlinvestment schuld. Kingsbridge hatte die schlingernde Traditionsfirma im Mai 2006 zusammen mit der US-Bank Goldman Sachs übernommen. Nachdem sich eine Reihe von Managern und Beratern, unter anderem von Alix, erfolglos an der Sanierung versucht hatten, meldete Märklin im Februar 2009 Insolvenz an. Kingsbridge erlitt einen Verlust von 30 Mio. Euro - den die Briten komplett zurückforderten.
Seither ging es hin und her, denn Alix wollte sich auf keinen Vergleich einlassen. Alix bekräftigte am Dienstag: "Wir sind vollkommen überzeugt von der Qualität unserer Arbeit und werden weiterhin unsere Position mit aller Vehemenz verteidigen."
Die Berater waren 2006 beauftragt worden, ein vorliegendes Gutachten einer mittelständischen Beratungsfirma zu überprüfen und zusätzliche Sanierungspotenziale darzustellen. Für die vier Wochen dauernde Prüfung erhielt Alix einen mittleren sechsstelligen Betrag. Das Gericht bemängelte offenbar, dass Alix eine Erhöhung der Liefervolumina bestehender chinesischer Zulieferer vorschlug, ohne dass Berater nach China gereist sind, um dies vor Ort zu analysieren. Auf dieser Basis prognostizierten die Berater deutlich steigende Ergebnisse.
Der monetäre Schaden dürfte sich für Alix zwar in Grenzen halten, da große Beratungsfirmen für solche Fälle Haftpflichtversicherungen abgeschlossen haben. Alix kämpft aber um seinen Ruf: Die Berater fanden das Schiedsgericht von Anfang an nicht zuständig und wollen dies nachträglich vom OLG überprüfen lassen. Zugleich ficht Alix vor dem OLG den Schiedsspruch an, "wegen einer Reihe von offensichtlichen und schweren juristischen und faktischen Mängeln".
Quelle: ftd.de
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