09.06.2010

Selbstanzeige: Mitgefangen, mitgehangen

Von: Thoralf Schwanitz, Berlin
Hangman für Steuerberater: Wollen sie mit einer Selbstanzeige den Kopf ihres Mandanten aus der Schlinge ziehen, riskieren sie ihren eigenen
Hangman für Steuerberater: Wollen sie mit einer Selbstanzeige den Kopf ihres Mandanten aus der Schlinge ziehen, riskieren sie ihren eigenen
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Wissen Steuerberater von den Mauscheleien ihrer Mandanten, gelten sie als Gehilfen. Das gilt auch bei Selbstanzeigen: Wird Straffreiheit nicht gewährt, haftet der Berater ebenso wie der Steuersünder.

Dass er die Akten seines Mandanten gut kannte, wurde einem Steuerberater aus dem Süddeutschen zum Verhängnis. Er musste rund 80.000 Euro Steuern nachzahlen (Finanzgericht Nürnberg, Az.: II 536/2000) und fortan damit leben, dass eine Verurteilung zu neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung in seinem Führungszeugnis stand. Die Steuern, die er hinterzogen haben sollte, hatte zwar nicht er geschuldet, sondern sein Mandant. Er hatte aber von den Schummeleien der Firma gewusst - und haftete deshalb nach Paragraf 71 Abgabenordnung als Gehilfe mit für den Betrag.

Der Nürnberger Fall gilt Steuerberatern als warnendes Beispiel. Bei ihnen schrillen die Alarmglocken, wenn dieser Tage Steuersünder mit Stoßseufzer zur Beichte anheben wollen. Für sie heißt es dann: Ohren zuhalten. Denn das Gesetz eröffnet den Inhabern von Schwarzgeldkonten zwar die Möglichkeit, sich selbst anzuzeigen und damit der Strafe zu entgehen - auf der anderen Seite sitzt der Berater mit seinem Wissen aber mit in der Falle, wenn es mit der Strafbefreiung dann doch nicht klappt.

Sonnendeck versperrt

 

Multistraftäter

Familienbanden

Ein Problem für so manchen Schwarzgeldanleger: Die Straffreiheit der Selbstanzeige gilt nur für die Steuerhinterziehung. Kommen bei der Untersuchung offengelegter Auslandskonten weitere Delikte ans Tageslicht, drohen doch strafrechtliche Konsequenzen – etwa wenn das Geld aus Korruption stammt.

Wurde das Geld in einem Unterhaltsprozess verschwiegen, folgen Betrugsermittlungen. Das Gleiche gilt, wenn Auslandskonten auf Kinder laufen, die Bafög erhalten haben.

Die Selbstanzeigen sind ein umstrittenes Instrument. Im Berliner Regierungsviertel tagt heute der Finanzausschuss des Bundestags zu verschiedenen Gesetzesanträgen, die sich damit befassen. Einige Politiker wollen die Selbstanzeigen einschränken, andere sie ganz abschaffen. Und das, obwohl die Selbstanzeige dem Fiskus seit Jahresbeginn schon geschätzte 20.000 reuige Sünder in die Arme getrieben hat - fast zehnmal mehr als sonst in einem ganzen Jahr. Der staatliche Ankauf brisanter Schweizer Bankkundendaten hat die gewünschte Wirkung gezeigt: Panik bei den Schwarzgeldanlegern.

Nicht alle Geläuterten aber werden eine goldene Brücke finden. Nicht zuletzt, weil der Bundesgerichtshof (BGH) die Politik längst überholt und Selbstanzeigen Ende Mai erheblich erschwert hat (Az.: 1 StR 577/09).

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