Für Anleger steht mit dem 15. Dezember ein wichtiger Stichtag an. Spätestens bis dahin müssen sie bei ihrer Bank eine Bescheinigung über die in diesem Jahr angefallenen Verluste anfordern, sofern sie noch über Depots bei anderen Banken verfügen und die Gewinne dort mit den Verlusten ausgleichen wollen. Denn die Verrechnung funktioniert nur über die Steuererklärung beim Finanzamt, und dafür brauchen Anleger die Verlustbescheinigung, die die Banken zum Jahresende ausstellen.
Der Antrag bringt jedoch nicht immer Vorteile. Der Abschluss von Lebensversicherungs-, Riester- und Rürup-Police bis spätestens Silvester rettet einige Privilegien für die Altersvorsorge. Impulse sagt, wann es sich lohnt, in den kommenden Tagen aufs Tempo zu drücken.
Quelle: ftd.de
© 2011 impulse.de
Ihre Meinung
Versenden | Leserbrief | Druckversion | Zurück





















