Da hilft es den Selbstständigen nicht, wenn sie mit den triftigen Argumenten kommen, sie erledigten ihre Buchführung noch auf T-Konten in Papierform, für ihre Alltagsgeschäfte benötigten sie weder Computer noch Internetzugang, aufgrund des hohen Alters wäre die PC-Nutzung unzumutbar oder er bestünden generelle Sicherheitsbedenken gegen die Abgabe elektronischer Steueranmeldungen. Alle diese Gründe wischt das Finanzgericht Niedersachsen in zwei Urteilen vom Tisch. Das Finanzamt muss hier dem Antrag auf Abgabe der Voranmeldungen in Papierform nicht zustimmen (Az. 5 K 149/05 und 2 K 65/08).
Zwar kann das Finanzamt nach der Abgabenordnung auf Antrag tatsächlich auf eine elektronische Übermittlung verzichten, um unzumutbare Härten zu vermeiden. Solche Ausnamefälle liegen aber nur vor, wenn die Anschaffung von PC und Internet-Zugang mit einem erheblichen finanziellen Aufwand verbunden ist. Da es Computer aber heutzutage billig in jedem Supermarkt gibt, greift das Argument kaum noch. Die ELSTER-Software für den elektronischen Weg nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung ist sowieso kostenlos. Eine weiterer Ausweg ist noch der persönliche Härtefall, wenn der Unternehmer nach seinen individuellen Kenntnissen und Fähigkeiten nicht oder nur eingeschränkt in der Lage ist, die Möglichkeiten der Datenfernübertragung zu nutzen. Da aber die meisten Selbstständigen über einen Büroangestellten mit PC-Grundkenntnissen verfügen, klappt diese Alternative auch nicht.
Außerdem begründen die Richter aus Hannover ihre Entscheidungen mit zwei weiteren Argumenten. So haben Unternehmer sich die für eine Steuererklärung erforderlichen Mittel auf eigene Kosten beschaffen und können vom Staat nicht verlangen, dass dieser den Aufwand übernimmt. Das ELSTER-Verfahren beinhaltet zudem keine stärkeren Manipulationsmöglichkeiten als die Abgabe in Papierform. Praxisrelevante Fälle des Missbrauchs sind nämlich bislang nicht bekannt.
Für Unternehmer kommt es sowieso noch viel schlimmer. Ab 2011 sind nämlich sämtliche Steuererklärungen nebst Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung standardmäßig elektronisch zu übermitteln. Das spart dann zwar noch mehr Papier, verschafft den Finanzämtern aber über die zunehmende Fülle an elektronischen Daten die Gelegenheit zu automatisierten Prüfkontrollen. Dann kann der Beamte per Knopfdruck Auffälligkeiten herausfiltern.
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