Freistellungsauftrag
Sparer müssen bei ab 2011 neu eingereichten Formularen zwingend ihre ID angeben. Dadurch können Banken dem Finanzamt online mitteilen, welche Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne sie aufgrund vorliegender Freistellungsaufträge ohne Abzug der Abgeltungsteuer ausbezahlt haben. Derzeit werden nur Name, Anschrift und Geburtsdatum des Anlegers übermittelt. Wegen der rund 60 Millionen Datensätze pro Jahr ist ihre eindeutige Zuordnung zum einzelnen Anleger schwierig. Mit der ID wird das leichter. Dann fällt schneller auf, wenn etwa ein Sparer bei verschiedenen Banken ein Freistellungsvolumen oberhalb der erlaubten 801 Euro pro Person angibt.
Altbestand
Freistellungsaufträge, die bis Silvester 2010 eingereicht werden, bleiben ohne ID zunächst bis Ende 2015 wirksam. Damit Kreditinstitute die Nummern reibungslos einpflegen können, dürfen sie auf die Datenbank des Fiskus zugreifen und die ID ihrer Kunden abrufen. Zwar kann der Sparer diesem automatisierten Verfahren widersprechen, doch dann wird sein Freistellungsauftrag 2016 wirkungslos, und die Abgeltungsteuer fällt ab dem ersten Euro an.
Policen
Vertreter müssen die erfolgreiche Vermittlung einer ausländischen Kapitallebensversicherung seit 2009 an den heimischen Fiskus melden. Dies beinhaltet neben dem Namen und der Anschrift auch die ID des Versicherten.
Geldpräsente
Übertragen Banken Wertpapiere auf Anweisung des Kunden in das Depot von Kindern, Enkeln oder anderen Personen, müssen sie auf 30 Prozent des aktuellen Kurses Abgeltungsteuer einbehalten, egal, ob die Aktien im Plus notieren oder nicht. Da Geldgeschenke keine steuerpflichtige Kapitaleinnahme darstellen, kann der Anleger die unberechtigte Steuer verhindern, indem er den Transfer seiner Bank anzeigt. Dann kassiert das Institut zwar keine Abgeltungsteuer, meldet die Zuwendung aber automatisch dem Fiskus. Während das derzeit noch mit Namen und Wohnort erfolgt, kommt ab 2012 die ID von Schenker und Beschenktem hinzu. Dann können die Finanzbeamten noch leichter überprüfen, ob eventuell Schenkungsteuer anfällt oder Guthaben nur zum Schein dem Nachwuchs vermacht wurden, um Abgeltungsteuer zu sparen.
Auslandskonten
Bereits die 2005 eingeführte EU-Zinsrichtlinie schreibt bei ausländischen Kapitaleinkünften die Angabe der ID vor. Banken müssen bei Kunden mit Wohnsitz in einem anderen EU-Staat neben dem Namen und der Anschrift zwingend die Nummer mit speichern. Da diese ihren deutschen Kunden flächendeckend erst Anfang 2009 vorlag, müssen sie sie nun für ihre Unterlagen nachfordern. Damit wird bezweckt, dass die Institute dem heimischen Fiskus die Kapitalerträge ihrer deutschen Kunden einmal jährlich zielgenau übermitteln können. An dem Meldeverfahren beteiligen sich derzeit 25 EU-Staaten sowie einige Drittländer wie Anguilla oder die Kaimaninseln. Das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn als Anlaufstelle für die automatische Meldung kann die Daten mit der ID leichter auf die Wohnsitzfinanzämter bundesweit verteilen. Die ID wird auch in Luxemburg, Österreich, in der Schweiz oder Liechtenstein verlangt, obwohl dort Zinssteuer einbehalten wird.
Renten
Am häufigsten kommt die Steueridentifikationsnummer bereits im Bereich der Altersvorsorge zum Einsatz. So verfügt die Finanzverwaltung seit März 2010 über die Daten aller Rentenbezieher, die zwischen Anfang 2005 und Ende 2009 Zahlungen erhalten haben. Das betrifft nicht nur Überweisungen von gesetzlichen Rentenkassen, sondern auch von privaten Versicherungen, Pensionsfonds sowie von Instituten, die Rürup- und Riester-Policen verwalten. Damit sind die Finanzämter erstmals flächendeckend in der Lage, bislang vernachlässigte Zahlungspflichten bei Ruheständlern zu überprüfen und Steuererklärungen für die Vergangenheit nachzufordern. Darüber hinaus erhalten Anleger den Sonderausgabenabzug für Riester- und Rürup-Sparbeiträge nur noch dann, wenn der Anbieter die Nummer seines Kunden kennt.
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