22.01.2008

Steuerreform: Alles, was Sie wissen müssen


© dpa
Eines muss man Peer Steinbrück (SPD) und Roland Koch (CDU) lassen: Bei der von ihnen initiierten Unternehmen­steuerreform haben sie eine wahre Fleißarbeit abgeliefert. Kaum ein Stein ist auf dem anderen geblieben. Doch die Ziele haben sie nicht erreicht

"Obwohl Steuerentlastungen versprochen wurden, zahlen jetzt etliche Firmenchefs drauf", resümiert Berthold Welling, Steuerchef des Bundes­verbands der Deutschen Industrie (BDI). "Und von Steuervereinfachung kann überhaupt keine Rede sein." Doch in den 92 neuen Steuerparagrafen, die Berlin Firmenchefs und ihren Beratern zumutet, verstecken sich auch einige Vorteile für den Mittelstand. Und diversen Belastungen, die Steinbrück und Koch den Unternehmern aufbürden, kann man mit Geschick ausweichen.

Dazu buchen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer jetzt Wochenendseminare, Fernlehrgänge oder Crashkurse. Um Firmenchefs und Freiberufler gleichermaßen für die Herausforderungen der Steuerreform fit zu machen, hat impulse das Gesetzespaket aufgeschnürt – in 100 Fragen und 100 Antworten. Die zeigen, worauf es ankommt und wie man mit Erfolg gegensteuert. Das ist auch dringend notwendig. Beispiel Gewerbe­steuer: Statt diese Sonderabgabe endlich abzuschaffen, hat Berlin sie verschärft. Damit bittet der Finanzminister selbst Firmenchefs zur Kasse, die keinen Cent Gewinn machen. Welling: "Ein Stück aus dem Tollhaus."

Gewinne in der Firma parken

1. Wie viel Einkommensteuer müssen mittelständische Firmenchefs jetzt zahlen?

Unternehmer und Freiberufler versteuern sämtliche Einkünfte in der Spitze statt wie bisher mit 42 Prozent jetzt mit 45 Prozent ("Reichensteuer"). Inklusive Solizuschlag sind das 48,48 Prozent. Der neue Spitzensteuersatz gilt für Einkommen über 500.000 Euro (Ledige: 250.000 Euro).

2. Was ist die Gewinnrücklage?

Damit bekommen Einzelunternehmer und Personengesellschafter die Möglichkeit, Teile ihres Gewinns zu günstigen Steuerkon­ditionen in der Firma stehen zu lassen (Thesaurierungsrücklage).

3. Wie funktioniert die Rücklage?

Nicht entnommenen Gewinn versteuert das Finanzamt mit 28,25 Prozent Einkommensteuer – mit Soli sind das 29,8 Prozent. Freilich nur so lange, wie das Geld im Unternehmen stehen bleibt (Begünstigungsbetrag). Was der Chef hingegen für privat entnimmt, kostet seit Jahresbeginn bis zu 45 Prozent – mit Soli sind das 47,5 Prozent.

4. Was ist für die Rücklage zu tun?

Der Firmenchef ermittelt den Gewinn sowie den Betrag, den er mit Rabatt besteuert haben will. Anschließend ist gemeinsam mit der Einkommensteuer ein Antrag auf Gewinnrücklage fällig. Und zwar für jedes Geschäftsjahr neu.

5. Wer kann von der Rücklage profitieren?

Begünstigt sind Einzelunternehmer, Gesellschafter von KGs, OHGs oder GmbH & Co KGs, wenn sie über zehn Prozent an der Firma beteiligt sind oder wenn ihr Gewinnanteil mehr als 10.000 Euro beträgt. Nicht notwendig ist, dass alle Gesellschafter bei der Thesaurierung mitmachen.

6. Dürfen auch Freiberufler die Rücklage nutzen?

Ja, aber nur, wenn sie sich von ihrer gewohnten Einnahmen-Überschuss-rechnung verabschieden und ihren Gewinn per Bilanz ermitteln.

7. Wie lange bleibt der Thesaurierungsvorteil bestehen?

Solange der begünstigte Gewinn in der Firmenbilanz stehen bleibt. Das können nur ein paar Jahre oder auch mehrere Jahrzehnte sein. Das entscheidet allein der Firmenchef.

8. Was passiert, wenn die thesaurierten Gewinne später für privat entnommen werden?

Dann verlangt das Finanzamt für die entnommenen Beträge pauschal 25 Prozent Extra-Steuer – mit Soli sind das 26,4 Prozent. Die Steuer wird auf den Thesaurierungsbetrag minus bereits zuvor gezahlte Steuern berechnet.

9. Was geschieht mit Gewinnen, die der Firmenchef bis Ende 2007 in der Bilanz als Eigenkapital geparkt hat?

Diese sogenannten Altgewinne darf der Unternehmer nicht entnehmen, solange er demnächst noch eine Gewinnrücklage nach neuem Muster in der Bilanz stehen hat. Zieht der Firmenchef in einem Jahr mehr Geld aus der Firma, als er an Gewinn gemacht hat, unterstellt das Finanzamt einfach, dass die zusätzliche Entnahme aus der neuen Gewinnrücklage stammt und verlangt Extra-Steuer. Erst wenn die Rücklage komplett aufgebraucht ist, darf der Unternehmer sein restliches Eigen­kapital steuerfrei aus der Firma ziehen.

10. Dürfen die Gewinne des laufenden Jahres ohne Extra-Steuer entnommen werden?

Ja, solange die Entnahmen insgesamt niedriger sind als der Gewinn des jeweiligen Geschäftsjahrs.

11. Für wen lohnt die Gewinnrücklage?

Für Unternehmer und bilanzierende Freiberufler, die regelmäßig mindestens sechsstellige Gewinne ausweisen. Und Teile davon auf Dauer in der Firma stehen lassen. Sie zahlen ohne Rücklage in der Spitze mindestens 42 Prozent Einkommen­steuer. Mit Rücklage hingegen nur 28,25 Prozent pauschal. Ein Vorteil von satten 33 Prozent. Klar ist: Die tatsächliche Ersparnis hängt vom persönlichen Steuersatz ab. Deshalb ist die Rücklage noch spannender für Top-Verdiener, die ab diesem Jahr Reichensteuer zahlen müssen (Spitzensteuersatz: 45 Prozent). Sie sparen sogar über 36 Prozent.

12. Wie rechnet sich der Vorteil?

Durch Vergleichen der Steuerlast mit und ohne Gewinnrücklage. Beispiel: Ein Unternehmer lässt 60 Prozent seines Jahres­gewinns in der Firma stehen. Was die Gewinnrücklage bringt.
Steuer ohne Rücklage*
Gewinn 100.000
Steuer (42%) 42.000

Steuer mit Rücklage*
Gewinn 100.000
Entnahme (40%) 40.000
Steuer (42%) 16.800
Rücklage (60%) 60.000
Pauschalsteuer (28,25%) 16.950
Steuer gesamt 33.750
Steuern gespart 8.250

Diese Ersparnis hat der Firmenchef aber nur so lange sicher, wie der Gewinn in der Firma stehen bleibt.

Nachsteuer bei späterer Entnahme*
Rücklage (60%) 60.000
Bereits gezahlte Steuern 16.950
Entnahmebetrag 43.050
Darauf Nachsteuer (25%) 10.760
Steuer gesamt 44.510
Mehr Steuer gezahlt 2.510

Achtung: Wer thesauriert und später entnimmt, zahlt drauf. Im Beispiel statt 42 Prozent des Gewinns dann 45,2 Prozent. Deshalb lohnt es, nur solche Gewinne in der Firma zu parken, auf die der Unternehmer aller Voraussicht nach für private Zwecke nicht zurückgreifen muss.

13. Was ist zu tun, wenn die Firmengewinne stark schwanken?

Auch dann können Firmenchefs die Gewinnrücklage nutzen. Aber mit Augenmaß. Heißt: In guten Jahren nicht alles in die Rücklage packen. Sondern daneben Kapitalreserven auf privaten Bankkonten schaffen. Damit sie sich in schlechten Jahren dort bedienen können und nicht an die Gewinn­rücklage der Firma ranmüssen. Das spart "Strafsteuer" auf thesaurierte Gewinne.

14. Wann lässt sich die Rücklage zum ersten Mal nutzen?

Durchweg in der Bilanz zum 31. Dezember 2008. Ausnahme: Weicht das Geschäftsjahr vom Kalenderjahr ab, dann profitiert der Firmenchef schon früher. Zum Beispiel in der Bilanz zum 31. März 2008 oder zum 30. Juni 2008. Wer dann eine Gewinnrücklage bildet, senkt bereits die Steuern für Einkommen aus 2007.

15. Kann man mit der Rücklage sofort Steuern sparen?

Ja, per Antrag auf weniger Vorauszahlungen für die Einkommensteuer. Dies ist möglich, sobald sich der Firmenchef im Laufe des Jahres dazu entscheidet, Teile des Jahresgewinns im Unternehmen stehen zu lassen (Steuerberater einschalten).

16. Was ist mit der Gewinnrücklage, wenn der Unternehmer die Firma ver­kauft?

Dann muss sie nachversteuert werden. Und zwar mit 25 Prozent pauschal. Für diese Zusatzsteuer kann der Firmenchef beim Finanzamt Ratenzahlung über zehn Jahre beantragen – zinslos.

17. Was passiert, wenn der Unternehmer die Firma in der Familie an seinen Nachfolger weiterreicht (Schenkung)?

Der Nachfolger kann die Gewinnrück­lage weiter in seiner Bilanz stehen lassen. Nachsteuer wird nicht fällig.

18. Wird Nachsteuer fällig, wenn der Un­ter­nehmer die Personengesellschaft in eine GmbH umwandelt?

Ja, die Rück­la­ge ist aufzulösen, da nur Einzelunterneh­mer und Personengesellschafter Anspruch auf diesen Steuervorteil haben.

19. Hindert die Rücklage die Aufnahme neuer Teilhaber?

Nein, der Firmenchef kann die von ihm gebildete Gewinnrücklage behalten. Ob der neue Mitunternehmer für sich eine eigene Rücklage aus seinen Gewinnanteilen aufbaut, ist allein seine Sache.

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