Nach drei Jahren zäher Beratungen hatte sich die Bundesregierung im März auf die endgültige Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes, kurz BilMoG, geeinigt - und mit Inkrafttreten Ende Mai dem weltberühmten Handelsgesetzbuch (HGB) die umfassendste Änderung seit 20 Jahren verordnet. Das Steuerrecht hat die Regierung bei der BilMoG-Reform zwar nicht angetastet.
Aber indirekt wirkt die neue Handelsbilanz auch auf den Steuerteil. Rüdiger Loitz, Berater bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pricewaterhouse-Coopers, erklärt: "Wenn Unternehmen steuerliche Wahlrechte jetzt anders ausüben als vorher, ist das Ziel der Steuerneutralität nicht zu halten." Unternehmen können also Steuern sparen, auch wenn der Gesetzgeber das vermeiden wollte.
Auf den ersten Blick hat das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz mit Steuern nichts zu tun. Per BilMoG wird ausschließlich das Handelsgesetzbuch an veränderte Anforderungen angepasst, nicht die Steuerbilanz. International galt eine HGB-Bilanz zuletzt als veraltete und wenig aussagekräftige Informationsquelle für Investoren und Kunden.
Informationsfunktion für Anleger
Aus Rücksicht auf Gläubiger hatten deutsche Unternehmen nämlich jahrzehntelang vorsichtig bilanziert. Aus Sicht von Investoren war das selten realistisch. Anteilseigner wollen schließlich die realen Werte des Unternehmens kennen, in dem sie Geld anlegen. Weil gerade kleinere Firmen oft eine Einheitsbilanz für die Bemessung der Steuern und zur Information der Eigner aufgestellt haben, spiegelte die Handelsbilanz kaum die wahre Vermögens- und Verschuldungssituation.
Um das zu ändern, wurde das BilMoG entwickelt: "Die Informationsfunktion für Anleger steht jetzt auf einer Ebene mit dem Gläubigerschutz", erläutert Jakob Wolf, Professor für Betriebswirtschaftslehre an der Fachhochschule Regensburg. Zu den wichtigsten Neuerungen zählt die Abschaff ung der umgekehrten Maßgeblichkeit, mit der die Angleichung an die internationale Rechnungslegung IFRS nicht möglich gewesen wäre.
Dahinter verbirgt sich der Bruch mit einer jahrzehntelangen deutschen Bilanztradition: Die Steuerbilanz war bis dato in weiten Teilen maßgeblich für die Handelsbilanz. Das heißt: Fast alles, was in der Steuerbilanz stand, musste genauso auch in der Handelsbilanz aufgeführt werden. Das gilt nun nicht mehr. Die Folge: Unternehmen können zum Beispiel steuerliche Wahlrechte nutzen, ohne damit zugleich auch ihre Handelsbilanz zu verändern. Daraus ergeben sich neue Steuerstrategien.
GLOSSAR |
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Anhang der Bilanz Hier muss ein Unternehmen klären, wie sich bestimmte Positionen der Bilanz sowie der Gewinnund Verlustrechnung zusammensetzen. Mit dem BilMoG wird der Anhang umfangreicher. Unternehmen müssen etwa erläutern, wie sie Pensionsrückstellungen berechnen und was Patente wert sind. |
BILMOG Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz ist die umfassendste Reform des Handelsgesetzbuchs seit 20 Jahren. Die Handelsbilanz soll künftig realistischer über die Vermögens- und Verschuldungssituation von Unternehmen informieren. |
Massgeblichkeit Was ein Unternehmen in die Handelsbilanz schreibt, muss so in der Steuerbilanz stehen, diese Maßgeblichkeitsregel gilt nach wie vor. Abgeschaff t wird die umgekehrte Maßgeblichkeit. Was in der Steuerbilanz steht, muss nicht mehr so in die Handelsbilanz. |
Größere Freiheit
Ein Instrument dazu sind Abschreibungen. Jahrelang war es undenkbar, dass Unternehmen unterschiedliche Abschreibungsmethoden für die Handels- und Steuerbilanz verwenden. Genau das ist durch das BilMoG nun möglich. Unternehmen können etwa den Fuhrpark in der Handelsbilanz linear abschreiben, in der Steuerbilanz degressiv.
Im ersten Jahr reduziert sich bei degressiver Abschreibung der steuerliche Wert der Güter sehr stark, das Unternehmen kann hohe Wertverluste geltend machen, um die Steuerlast zu senken. Zugleich lassen sich die Werte derselben Wirtschaftsgüter in der Handelsbilanz höher bewerten - das Unternehmen bilanziert nach außen also ein höheres Vermögen als vor der Steuerbehörde.
Von dieser Freiheit werden viele Unternehmen Gebrauch machen, gibt sich Manfred Günkel von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche überzeugt: "In der Handelsbilanz will ein Unternehmen den Wert seiner Vermögensgegenstände oft möglichst hoch halten. Dazu ist die lineare Abschreibung am besten geeignet." Soll zugleich der steuerliche Gewinn geringer ausfallen, bietet sich die degressive Abschreibung an.
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