Der hanseatische Unternehmer Klaas Wienholt* freut sich: "Ich mache jetzt eine weitere Firma auf. Deren einziger Zweck: Steuern sparen." Dafür organisiert er sein umfangreiches Aktien- und Immobilienvermögen neu: und zwar in eine sogenannte Spardosen-GmbH. Sein Berater hat ausgerechnet, dass er dabei jährlich fünfstellige Steuerbeträge spart – völlig legal. Der Clou: Er nutzt die Lücken in der Unternehmensteuerreform. "Einfach und effektiv", reibt sich der Firmenchef die Hände.
Ein Modell für viele Unternehmer. Sie werden dafür sorgen, dass Deutschland in den nächsten Monaten vor einer Gründerwelle besonderer Art steht. Wer größeres Vermögen besitzt, packt Häuser und Grundstücke, Aktien und Beteiligungen in eine Extra-Firma. Gewinne nutzt er nicht, um davon zu leben. Sondern lässt sie in diesem Unternehmen stehen. Das rechnet sich prima. "Die Steuerkonditionen sind außerordentlich günstig", bestätigt Martin Strahl, Steuerberater in der Kölner Kanzlei Carlé Korn Stahl Strahl.
Alles, was wertvoll ist und dem längerfristigen Aufbau des Vermögens dient, wandert entweder in eine neue GmbH oder in eine frische GmbH & Co KG – je nachdem, was im Einzelfall günstiger ist. Die laufenden Erträge der Firma kosten dann nur zwischen 1,75 und rund 30 Prozent Steuer. Abhängig von Vermögensart und Gestaltung des Sparmodells. Experte Strahl: "Das rechnet sich ab einem freien Vermögen von mindestens einer Million Euro."
Die neuen Möglichkeiten verdanken hoch besteuerte Geldanleger und Immobilieneigentümer der Unternehmensteuerreform. Die hat die Steuer für GmbHs auf 15 Prozent gedrückt. Plus Gewerbesteuer, die je nach Standort unterschiedlich ausfällt. "Unter dem Strich kosten GmbH-Gewinne künftig zwischen 23 und 33 Prozent Abgaben", hat Steuerberater Lars Zipfel von Ernst & Young in Stuttgart errechnet. Ähnliche Steuersätze ergeben sich für Personengesellschaften (GmbH & Co KG), wenn der Firmenchef von der neuen Thesaurierungsrücklage Gebrauch macht. Heißt: Gewinn, der in der Firma stehen bleibt, kostet nur 28,25 Prozent Steuer. In jedem Fall also weniger als die 45 Prozent, die Privatanleger in der Spitze zahlen müssen.
Das Tüpfelchen auf dem i sind jedoch Spezialvorschriften für GmbHs. Halten solche Firmen Aktien von anderen Kapitalgesellschaften, darf das Finanzamt die Dividenden nur zu fünf Prozent berücksichtigen. In der Tat ein feiner Deal: Zieht ein Anleger beispielsweise jährlich 50.000 Euro an Dividenden, zahlt er in diesem Jahr dafür in der Spitze 11.250 Euro an Einkommensteuer (Halbeinkünfteverfahren). Im nächsten Jahr sind es 12.500 Euro Abgeltungsteuer – jeweils zuzüglich Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer. Im Mantel einer GmbH kosten die gleichen Dividenden dann deutlich weniger. Nur fünf Prozent der Ausschüttungen – 2.500 Euro – sind in der Extra-Firma steuerpflichtig. Mit rund 30 Prozent Körperschaft- und Gewerbesteuer. Insgesamt profitiert der Fiskus also nur mit 750 Euro. Vorteil: 11.750 Euro. Die kann der Anleger freilich nicht vollständig in die eigene Tasche stecken.
Spekulationsfrist beachten
Zumindest die Kosten des Jahresabschlusses für die Extra-Firma muss er gegenrechnen. Aber auch das ist keine wirkliche Hürde für die Spardosen-GmbH. Berater Strahl: "Geht es nur um die Verbuchung der Ausschüttungen, ist das mit unter 1.000 Euro in den meisten Fällen getan. Der Rest ist Profit." Aber: In diesem Jahr ist noch die Spekulationsfrist zu beachten. Also stecken clevere Gründer nur Aktien in die Extra-Firma, die sie bereits ein Jahr im Portefeuille hatten. Oder solche, die in diesem Jahr beim Börsencrash verloren und sich bis dato noch nicht erholt haben. Das Umschaufeln dieser Papiere in die neue Firma bleibt steuerfrei.
Deutlich schwieriger – aber ebenfalls lukrativ – sieht die Steuerrechnung für Anleger aus, die nicht nur Publikumsaktien besitzen. Sind sie an einer oder mehreren Kapitalgesellschaften mit mehr als einem Prozent engagiert, sind die Beteiligungen nicht Steuer schonend auf die Vermögens-GmbH zu übertragen. Es sei denn, die Extra-Firma bekommt dadurch die Mehrheit an der Tochter – ein Fall für Spezialisten.
Mit GmbH & Co KG sparen
Hält der Unternehmer mehrere solcher Minderheitsbeteiligungen zwischen einem und 50 Prozent als Kapitalanlage, kann er dennoch sparen. Indem er die Assets in einer modifizierten Spardosen-Firma parkt: einer GmbH & Co KG – natürlich steuerfrei. In einer solchen Personengesellschaft muss er in diesem Jahr nur 50 Prozent der Erträge versteuern, 2009 sind es 60 Prozent. Richtig in Schwung kommt das Sparkarussell, wenn der Chef die neue Thesaurierungsrücklage nutzt. Steuerpflichtig sind dann 28,5 Prozent (plus Soli 29,8 Prozent) von 60 Prozent der Ausschüttungen, also unter dem Strich weniger als 18 Prozent. Solange die Beteiligung nicht für private Zwecke veräußert wird.
Anleger, die reichlich Aktien und Beteiligungen in der Extra-Firma konzentrieren und gewinnorientiert umschichten, sollten jedoch aufpassen. Denn sonst torpediert die Finanzverwaltung das schöne Sparmodell. Die Beamten unterstellen dann einfach, dass der Investor wie eine Investmentbank arbeitet. Konsequenz: volle Steuer auf sämtliche Erträge. Das Finanzamt hat jedoch schlechte Karten, wenn der Sparunternehmer seinem Investmentmix ein paar Grundstücke beimischt. Die privaten Mietshäuser oder vermieteten Gewerbeobjekte sind in der Extra-Firma sowieso bestens aufgehoben.
Zumindest dann, wenn sie bereits mindestens zehn Jahre im Familienbesitz sind (Spekulationsfrist). Statt voller Steuer auf die Mieteinnahmen sind so nur rund 30 Prozent Abgaben fällig – egal ob in einer GmbH oder GmbH & Co KG. Und wenn der Unternehmer gut beraten ist, wandern die Immobilien zum aktuellen Verkehrswert in die Sparfirma. Extravorteil: noch einmal eine komplette Steuer sparende Abschreibung. Unternehmer Wienholt: "So hat sich Steinbrück seine Steuerreform wahrscheinlich nicht vorgestellt."
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