Die Zeche zahlen die Raucher. Ihr Tabakkonsum soll vom nächsten Jahr an höher besteuert werden und zusätzliches Geld in die Haushaltskasse spülen - damit Unternehmen, die viel Energie verbrauchen, auch weiterhin mit Steuervergünstigungen rechnen können. Auf diesen Kompromiss hat sich die Regierungskoalition beim Haushaltsbegleitgesetz 2011 geeinigt. Bei den Unternehmen, die eine drastische Reduktion der Subventionen befürchtet hatten, macht sich seither Gelassenheit breit. Doch die Ruhe trügt. "Auf die Industrie kommen vor allem erhebliche Mehrbelastungen auf administrativer Seite zu, wenn sie künftig in den Genuss günstigerer Stromsteuertarife kommen will", sagt Karen Möhlenkamp, Rechtsanwältin in der Kanzlei WTS World Tax Service in Düsseldorf.
Seit der Einführung der Stromsteuer vor zwölf Jahren gibt es Steuervergünstigungen vor allem für Unternehmen des produzierenden Gewerbes, der Land- und Forstwirtschaft, der Energieerzeugung und des Bergbaus. Dadurch sollen Wettbewerbsnachteile ausgeglichen werden. Die Firmen können beim Hauptzollamt beantragen, dass sie ihren Strom zum ermäßigten Steuertarif beziehen dürfen. Ihr Stromanbieter schlägt dann statt der im Stromsteuergesetz festgelegten 20,50 Euro nur 12,30 Euro für die Megawattstunde Energie auf die Rechnung.
Dieser ermäßigte Tarif steigt 2011 auf 15,37 Euro. Doch das ist es nicht allein, es ändert sich auch das Erstattungsverfahren. Vom nächsten Jahr an müssen die Unternehmen zunächst den vollen Steuersatz auf ihren Stromverbrauch abführen. Dann können sie beim Fiskus beantragen, die 5,13 Euro zu viel gezahlte Steuer je Megawattstunde erstattet zu bekommen. "In vielen Fällen wird dieser Antrag einmal im Jahr gestellt werden, weil eine monatliche oder vierteljährliche Abrechnung entweder gar nicht möglich oder viel zu umständlich ist", sagt Björn Baum, zuständig für den Energieeinkauf beim Baustoffhersteller Xella in Duisburg. Entsprechend lange - bis zu zwölf Monate - wird mancher auf seine Erstattung warten, schätzt Baum. "Die Unternehmen müssen die Liquidität vorstrecken. Das Geld ist ein zinsloses Darlehen an den Fiskus, das ihnen für den laufenden Betrieb fehlt", sagt Anwältin Möhlenkamp.
Hinzu kommt der hohe Verwaltungsaufwand: Die Firmen müssen nachweisen, dass sie überhaupt Anspruch auf den ermäßigten Tarif haben. Dann müssen sie die Bezugsmengen für den Strom belegen - und zwar für jede Betriebsstätte. Ottmar Böhm, zuständig für den Bereich Energie- und Stromsteuern bei ThyssenKrupp, muss allein für 80 Konzerngesellschaften Anträge stellen. "Wir benötigen jetzt von unseren Gesellschaften alle Belege, auch für Energielieferungen, die bislang über Pauschalen oder kostenlos abgegeben wurden."
Auch die Finanzverwaltung wird sich auf mehr Arbeit einstellen müssen, denn spätestens Ende nächsten Jahres bricht eine Flut von Erstattungsanträgen über sie herein. Ursprünglich hatte der Gesetzgeber geplant, den Sockelbetrag, ab dem der ermäßigte Steuersatz für das produzierende Gewerbe einsetzt, um ein Vielfaches heraufzusetzen. Dann wären viele kleine Betriebe aus der Erstattung herausgefallen.
Stattdessen hat sich der Selbstbehalt nur verdoppelt. Ab einer jährlichen Stromsteuerbelastung von mehr als 1000 Euro setzt die Begünstigung ein. Das ist schnell erreicht, viele Firmen können davon profitieren - und Anträge stellen. Die Schwelle entspricht einem Verbrauch von rund 50 Megawattstunden im Jahr. Das entspricht ungefähr dem Zehnfachen eines ganz normalen Vier-Personen-Haushalts.
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