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12.01.2012

Umsatzsteuer: Bürokratisches Gestrüpp

Von: Alice Blezinger
Grenze
Zoom Grenze
© Fotolia
Wer Waren innerhalb der EU exportiert, muss deren Grenzübertritt seit Jahresbeginn kompliziert nachweisen. Die Wirtschaft stöhnt über zusätzliche Arbeit und große Unsicherheit.

Hat ein deutscher Händler bislang Autoreifen nach Italien verkauft, konnte er sich darauf verlassen, dass er keine Umsatzsteuer zahlen muss. Innerhalb der EU sind Lieferungen steuerfrei. Händler brauchten dem Finanzamt bloß Frachtbriefe, Bescheinigungen des Spediteurs oder eine Bestätigung des Abnehmers vorzulegen, und die Sache war klar.

Das ist nun Vergangenheit. "Eine Lieferung von Aachen nach Lüttich", sagt Marco Bahmüller, Steuerberater bei Ebner Stolz Mönning Bachem, "ist für Unternehmen künftig riskanter, als die Ware nach Turkmenistan zu schicken." Denn zum Jahresbeginn hat die Bundesregierung die Nachweispflicht für Lieferungen innerhalb der EU geändert.

"Die Änderung kommt unter dem Deckmantel der Vereinfachung daher"

Nach dem neuen Paragrafen 17a der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung kann der Verkäufer den Beweis für die Reise seiner Ware nur noch durch eine sogenannte Gelangensbestätigung antreten. Mit der bescheinigt der Kunde im Ausland dem Verkäufer, wann und wo er die Ware erhalten hat. Das geht aber erst, wenn die Ersatzteile oder Exportgüter tatsächlich bei ihm in Italien, Frankreich oder Polen angekommen sind. In dem Moment, in dem er die Waren auf die Reise schickt, weiß der Lieferant also nicht, ob er später tatsächlich die begehrte Bestätigung erhält.

Mit der Neuregelung, so das erklärte Ziel, will das Finanzministerium Unternehmen eine einheitliche und einfachere Regel an die Hand geben, um die Voraussetzungen der Umsatzsteuerbefreiung nachzuweisen. Die Wirtschaft aber protestiert laut. "Die Änderung kommt unter dem Deckmantel der Vereinfachung daher, in der Praxis bedeutet sie für die Unternehmen aber nur zusätzliche Arbeit und große Unsicherheit", sagt Bahmüller.

"Ins offene Messer laufen"

"Ein Lieferant aus Deutschland", sagt auch Stefan Maunz, Steuerberater und Partner in der Kanzlei Küffner Maunz Langer Zugmaier, "muss seinem Abnehmer aus Italien oder Bulgarien hinterherlaufen, um von ihm eine Abnahmebestätigung zu erhalten. Sonst kann er die Umsatzsteuerbefreiung nicht in Anspruch nehmen, weil er nach den neuen Maßstäben nicht nachweisen kann, dass seine Lieferung eine EU-Grenze überschritten hat."

Weil das neue Instrument ein deutscher Alleingang und im Rest der EU unbekannt ist, müssen deutsche Unternehmen bei ihren ausländischen Geschäftspartnern zunächst ohnehin Aufklärungsarbeit leisten. Steuerberater Maunz prophezeit, dass viele Händler nächstes Jahr "ins offene Messer laufen werden". Denn sie müssen ihre Lieferprozesse auf die neue Nachweispflicht umstellen, und das innerhalb einer nur dreimonatigen Kulanzfrist bis Anfang April 2012.

"Große Konzerne haben allein für diese Umstellung schon viele Mitarbeiter eingeplant", sagt Maunz. "Kleinere Unternehmen sind hierauf aber überhaupt nicht vorbereitet und riskieren eine böse Überraschung, wenn eine Betriebsprüfung ins Haus steht."

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Quelle: ftd.de
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