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16.07.2010

Unerwünschte Werbeanrufe: Tatwaffe Telefon

Von: Ute Göggelmann
Unerlaubte Werbeanrufe können für Firmen teuer werden
Unerlaubte Werbeanrufe können für Firmen teuer werden
© fotolia.com
Seit August 2009 sind unerwünschte Werbeanrufe verboten. Eine repräsentative Umfrage zeigt: Das Gesetz ist ziemlich wirkungslos. Anlegern werden nach wie vor dubiose Finanzprodukte aufgeschwatzt.

Die Masche ist immer die gleiche: Ein freundlicher Anrufer säuselt etwas von einem Aktiennebenwert mit üppigem Kurspotenzial oder einem steueroptimierten Immobilienkauf für die Altersvorsorge in den Hörer. Wer nicht sofort auflegt, wird gekonnt bearbeitet. Wenn der Immobilienverkäufer dann mit Verträgen ins Haus kommt oder die Aktienkauforder per Fax bei dem Anrufer landet, ist es oft schon zu spät. Die Telefonfalle ist zugeschnappt, das Investment getätigt, das Geld womöglich verloren.

Unerwünschte Werbung am Telefon ist seit August 2009 verboten. Grundlage ist das "Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen", das vor knapp einem Jahr in Kraft trat. Gebracht hat es nichts. Das zeigen Fälle, die der Financial Times Deutschland (FTD) vorliegen, sowie eine gestern veröffentlichte Umfrage der Verbraucherzentralen. Demnach gingen allein zwischen April und Ende Juni dieses Jahres 612 Beschwerden zu unerwünschter Werbung für Geldanlagen, Versicherungen und Banken ein.

Von allen Beschwerden, auch zu Anrufen von Lotterien oder Internetdiensten, gaben 80 Prozent der Betroffenen an, mit dem Anruf nicht einverstanden gewesen zu sein. Dabei ist laut Gesetz ein Werbeanruf nur zulässig, wenn dazu vorher ausdrücklich das Einverständnis gegeben wurde, etwa indem in einer Werbeinformation einer Bank folgender Satz angekreuzt wurde: "Ich möchte über weitere Angebote informiert werden."

Firmen, die sich nicht an diese Regelung halten, müssen mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro rechnen. Damit Werbeanrufe eindeutiger zurückverfolgt werden können, darf die Rufnummer auch nicht mehr unterdrückt werden. Doch laut Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) ist das weiterhin oft der Fall. Damit das Gesetz wirke, müssten das Strafmaß verschärft und Bußgelder bis zu 250.000 Euro verhängt werden dürfen, so ein Sprecher des VZBV.

Dass eine solche Verschärfung dringend nottut, zeigt der Fall Omikron Immobilien GmbH in Berlin. Omikron, die früher Rolf Albern Vermögens GmbH hieß und inzwischen insolvent ist, "hat externe Vermittler für den Immobilienverkauf engagiert, die die Tatwaffe Telefon besonders dreist eingesetzt haben", sagte Anlegeranwalt Jochen Resch. Den Anrufern wurde dabei versprochen, dass sich der Erwerb der Wohnung durch steuerliche Vergünstigungen und Mieteinnahmen fast von allein rechne, so Resch. "Danach folgte ein Besuch im Vertriebsbüro, der mitunter direkt beim Notar endete." Dort wurde den potenziellen Immobilienkäufern erklärt, sie unterschrieben nur ein Angebot - das tatsächlich aber verbindlich war, was die wenigsten wussten.

Zwar musste Omikron vor der Insolvenz zahlreiche Immobilienverkäufe rückabwickeln. Die Vermittlertruppe mache aber mit derselben Masche für andere Auftraggeber weiter, so Resch.

Lehrer E. aus Bayern (Name ist der Redaktion bekannt), ist Opfer einer Aktienempfehlung am Telefon geworden. Ein Berater des Schweizer Unternehmens Aquila Trading & Emissionshaus AG hatte ihm den Kauf der Logana Holding AG empfohlen. Bei einem Kurs von 8,90 Euro stieg er im April 2009 ein. "Der Berater hat mir als Kursziel 15 Euro genannt", sagt E. Nach weiteren Anrufen kaufte er nach, insgesamt investierte E. 20.000 Euro. Dabei faxte er die Kauforders jedes Mal an seinen Berater. Seit Ende Juli 2009 ist der Aktienkurs auf Talfahrt. Es folgten weiter Anrufe zur "Kurspflege". Seit Anfang April beträgt der Kurs der Logana Holding 0,009 Cent. Aquila Trading & Emissionshaus AG heißt nun Aquentas Trading AG, und der Berater ruft nicht mehr an.

"Aquila Trading & Emissionshaus und die Nachfolgefirma sind die Verkaufsorganisation der Logana-Holding-Aktie", sagte Daniel Fischer, Zürcher Wirtschaftsanwalt. "Aktienkäufern ist dies jedoch nicht klar." Solche Anrufe seien zwar in Deutschland verboten, agiere die Firma jedoch aus der Schweiz heraus, seien die Regeln unklarer, so Anwalt Fischer. Gilbert Shaheen, Geschäftsinhaber von Logana Holding AG, wollte sich dazu nicht äußern.

Gefunden bei
www.ftd.de

Nach Anrufen von weiteren Beratern, die E. Nebenwerte aus dem Freiverkehr empfohlen haben, weiß er, dass mit seiner Adresse plus Kontodaten gehandelt wird. "Die sind für 200 Euro zu haben", so Resch.

Kampfansage

Sammeln Ungebetene Telefonwerbung - auch für Finanzprodukte - ist unzulässig. Um gegen die Anrufer vorgehen zu können, sollten Belästigte Folgendes notieren: Name, Unternehmen und Grund des Anrufs sowie Datum und Uhrzeit des Anrufs. Sollte die Telefonnummer anders als üblich nicht unterdrückt sein, ist selbstverständlich auch diese zu dokumentieren.

 

Wehren Mit diesen Daten können Belästigte selbst gegen das anrufende Unternehmen vorgehen oder sich an die Verbraucherzentralen wenden, die unlautere Werber abmahnen.

Quelle: ftd.de
© 2010 impulse.de

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