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27.12.2011

Verbindliche Auskünfte: Das Schweigen der Ämter

Von: Daniel Schönwitz
Wie teuer es wird, hängt oft von der Bewertung durch Behörden ab.
Zoom Wie teuer es wird, hängt oft von der Bewertung durch Behörden ab.
Finanzbehörden verweigern oft verbindliche Auskünfte zu Steuerfragen - und blockieren so Unternehmen. Gibt es doch einmal eine Aussage, wird's teuer.

Gute Leute gibt es nicht zum Nulltarif. Das weiß man auch bei der Staufen AG. Darum bietet die mittelständische Unternehmensberatung und Beteiligungsgesellschaft ihren Führungskräften gern Gesellschafteranteile an. Weil es von denen aber keine mehr zu verteilen gibt, will sich das Unternehmen in zwei Einheiten spalten. Beratungs- und Beteiligungsgeschäft sollen künftig voneinander getrennt werden.

Das Problem: Nach der Umstrukturierung drohen horrende Forderungen vom Fiskus. Der könnte die Umstrukturierung mit einem Verkauf gleichsetzen. Dann müsste Staufen seine stillen Reserven versteuern - die Differenz zwischen den Buchwerten und den aktuellen Marktpreisen. Stuft das Finanzamt hingegen den abgetrennten Bereich als selbstständigen Teilbetrieb ein, wäre die Abtrennung steuerfrei.

Auskunft: Abwarten

Das 2006 reformierte Umwandlungssteuergesetz ist in diesem Punkt nicht eindeutig formuliert. Wie ein Finanzamt in solchen Fällen entscheidet, weiß darum niemand - außer dem Finanzamt selbst. Also bat Staufen dort um eine verbindliche Auskunft. Doch es kam keine. Das ­Finanzamt empfahl stattdessen, abzuwarten. Bis durch eine ministeriale Stellungnahme zum Umwandlungssteuergesetz geklärt sei, wann Ausgliederungen und Abspaltungen steuerneutral sind und wann nicht. Dabei brauchte das Bundesfinanzminis­terium (BMF) bereits fünf Jahre, um 2011 erstmals einen Entwurf eines ­Erlasses vorzulegen - den der Bundesverband der Deutschen Industrie zudem als nicht praxisgeeignet kritisiert. "Da fühlt man sich hilflos", sagt Staufen-Vorstand Jens Zimmermann.

Auch andere Unternehmen hoffen vergeblich auf verlässliche Auskünfte. Der Energieversorger Vattenfall etwa will eine Zwischenholding, die nicht mehr gebraucht wird, mit seiner Deutschland-Holding verschmelzen. "Das schieben wir seit drei Jahren notgedrungen vor uns her, weil wir keine verbindliche Auskunft bekommen", sagt Alfred Mergen, Bereichsleiter Steuern bei Vattenfall. Es bestehe die Gefahr, dass der Konzern erhebliche stille Reserven versteuern muss. "Dann drohen Steuerzahlungen im hohen zweistelligen Millionenbereich."

Experten fordern Rechtsanspruch auf Auskunft

Ebenso wie bei Staufen verweist das Finanzamt darauf, dass ja eine klärende ministeriale Entscheidung anstehe. Das BMF mag den Finanzämtern nicht in ihre Entscheidung hineinreinreden, sondern verweist auf Paragraf 89 des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung. Danach haben die Behörden die Befugnis, verbindliche Auskünfte abzulehnen, wenn eine gesetzliche Regelung oder Verwaltungsanweisung "in absehbarer Zeit zu erwarten ist". Eine zeitliche Begrenzung für das Wort "absehbar" gibt es allerdings nicht.

Für Juristen ist das Verhalten der Finanzämter ein Unding. "Vor allem bei wirtschaftlich bedeutenden Fällen sollte es einen Rechtsanspruch auf zeitnahe verbindliche Auskünfte geben", sagt Achim Dannecker, Partner bei der Kanzlei Gleiss Lutz.

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