Das Bundesfinanzministerium will die Besteuerung von Dienstreisen vereinfachen. Die zuständigen Experten aus dem Ministerium haben die Teilnehmer einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit Vertretern von Wirtschaftsverbänden und Unternehmen zu einem Gespräch im August eingeladen, um die Reform voranzubringen. Das sagte gestern ein Sprecher des Finanzministeriums.
Teilnehmer der Arbeitsgruppe aus der Wirtschaft berichteten, dass die Regierung bereit sei, zumindest in einem zentralen Punkt auf ihre Forderungen einzugehen: So soll geklärt werden, was die "regelmäßige Arbeitsstätte" des Arbeitnehmers ist.
Enorme Entlastung für die Unternehmen
Die Wirtschaft fordert in einer 20-seitigen Stellungnahme ihrer acht Spitzenverbände, dass es nur noch eine einzige regelmäßige Arbeitsstätte pro Arbeitnehmer gibt. Als Kompromiss könnte sie auch mit zwei oder drei Arbeitsstätten leben, hieß es beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag. Im Moment gibt es Arbeitnehmer, beispielsweise Leiter von mehreren Filialen, die 15 regelmäßige Arbeitsstätten haben. Das macht die Abrechnung der Reisekosten für Arbeitnehmer und Unternehmen kompliziert und teuer.
Eine Vereinfachung des Reisekostenrechts wäre eine enorme Entlastung für die Unternehmen. Nach Angaben des Bundesverbands der Deutschen Industrie verursacht bereits die Erstattung von 6 Euro Spesen bei Unternehmen Kosten von 40 Euro. Im vergangenen Jahr fielen in Unternehmen in Deutschland 154,8 Millionen Geschäftsreisen an. Diese verursachten Kosten von 43,5 Mrd. Euro. Das war ein Plus von 5,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Jeder Geschäftsreisende kostete 127 Euro pro Tag.
Die Frage der regelmäßigen Arbeitsstätte ist für die Unternehmen auch deshalb von zentraler Bedeutung, weil sie zur Abgrenzung zwischen steuerfreier Reisekostenerstattung durch den Arbeitgeber und steuerpflichtigen Fahrten des Arbeitnehmers zwischen Wohnung und Arbeitsstätte dient.
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