27.11.2009

Verfassungsrechtliche Bedenken: Bund riskiert Niederlage bei Erbschaftsteuer

Von: Jens Tartler (Berlin)
Steuerexperten üben Kritik an den Plänen der Regierung
Steuerexperten üben Kritik an den Plänen der Regierung
© dpa
Die Bundesregierung überarbeitet die Erbschaftsteuer und übergeht dabei verfassungsrechtliche Bedenken aus dem Finanzministerium. Auch Steuerrechtler zweifeln die Pläne an - eine Reform der Reform müsste her.

In der Bundesregierung gibt es ernste Zweifel, ob die geplanten Nachbesserungen bei der Erbschaftsteuer verfassungsgemäß sind. "Wir haben verfassungsrechtlich die Grenze überschritten", hieß es, "irgendwann werden wir mit dem Gesetz wieder in Karlsruhe landen."

Die zuständigen Juristen des Innenministeriums hatten ihre Bedenken in einer Stellungnahme geäußert. Daraufhin wurde die Begründung des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes ergänzt, in dem die Nachbesserungen enthalten sind. Das Innenministerium zog schließlich seinen Einspruch zurück, die Steuerexperten bleiben bei ihrer Kritik.

Umstritten sind vor allem die Vergünstigungen für Erben von Firmen. Sie müssen unter bestimmten Voraussetzungen keine Erbschaftsteuer für ihren Betrieb zahlen. Einige Ministeriale sind der Auffassung, dass diese Verschonungen so großzügig sind, dass Karlsruhe erneut eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung gegenüber Erben von Immobilien oder Geldvermögen rügen könnte. Der politische Wille der Bundesregierung, die Unternehmenserben zu entlasten, ist aber so stark, dass die Verfassungsbedenken der Fachleute wahrscheinlich nicht berücksichtigt werden.

Die Regierung will die sogenannte Lohnsummenregel aufweichen: Um die volle Steuerbefreiung zu erhalten, müssten Firmenerben demnach nicht mehr über zehn Jahre hinweg die volle Lohnsumme ihres Betriebs erhalten, sondern nur noch über sieben Jahre. Wer noch zu 85 Prozent von der Steuer befreit werden will, muss die Lohnsumme nur noch über fünf Jahre zu durchschnittlich 80 Prozent erhalten statt über sieben Jahre zu 93 Prozent. Außerdem sollen diese Anforderungen für alle Betriebe mit bis zu 20 Mitarbeitern fallen. Bisher liegt die Grenze bei zehn. Damit würden mehr Erben profitieren.

In der Gesetzesbegründung heißt es nun, die "unternehmerischen Entscheidungszeiträume" seien in der Krise deutlich kürzer geworden. Dem müsse durch die kürzeren Behaltefristen und geringeren Lohnsummen Rechnung getragen werden.

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Das stößt auf Kritik bei renommierten Steuerrechtlern. "Das Erbschaftsteuergesetz ist ohnehin schon verfassungswidrig, sogar deutlich", sagte Roman Seer von der Universität Bochum. "Das wird jetzt noch schlimmer. Durch prosaische Formulierungen in der Begründung kann man das nicht heilen."

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