Das ergibt sich aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Bundestagsabgeordneten Barbara Höll (Linke). Damit drohen der öffentlichen Hand im Zuge der anstehenden Neuregelung der Verlustverrechnung Einnahmeausfälle in Milliardenhöhe.
Durch ein höchstrichterliches Urteil könnte der Gesetzgeber schon bald gezwungen sein, das Recht zugunsten der Unternehmen zu ändern. "Das muss man sehr behutsam machen, sonst brechen die Einnahmen weg", sagte der Ökonom Frank Hechtner von der Freien Universität Berlin. Nach seinen Berechnungen müssten Firmen sechs Jahre keine Körperschaftsteuer zahlen, wenn die Verrechnung früherer Verluste mit aktuellen Gewinnen völlig freigegeben würde.
Unternehmen, die Körperschaftsteuer zahlen müssen, schieben den neuen Zahlen zufolge 506 Mrd. Euro an Altverlusten vor sich her, bei der Einkommensteuer waren es 61 Mrd. Euro und bei der Gewerbesteuer sogar 569 Mrd. Euro. Bisherige Schätzungen beliefen sich auf insgesamt 500 Mrd. Euro. Durch die langen Zeiträume für Betriebsprüfungen stammen jedoch selbst die aktuellsten amtlichen Zahlen vom Jahresende 2004. Alfons Kühn, Steuerchef beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag, sagte: "Durch die Finanz- und Wirtschaftskrise werden die aktuellen Verlustvorträge wahrscheinlich noch höher liegen als die jüngsten Zahlen aus der amtlichen Statistik 2004."
Kühn verwies darauf, dass sich die schwarz-gelbe Koalition vorgenommen habe, die Verlustverrechnung neu zu regeln. Der Bundesfinanzhof hatte in einem Beschluss Zweifel angemeldet, ob die geltenden Vorschriften auch in ungünstigen Fällen verfassungsgemäß sind. Spätestens wenn das Bundesverfassungsgericht diese Zweifel bestätigt, müsste der Gesetzgeber handeln.
Gerade angesichts der Schuldenbremse für Bund und Länder und der Finanznot der Kommunen wird die Koalition jedoch darauf achten, dass sie die Staatseinnahmen nicht gefährdet. Im Gespräch ist, künftige Verluste nur noch sieben Jahre anzuerkennen. Damit würde die Bugwelle nicht mehr so schnell wachsen. Eine Lösung für die Altverluste wäre aber auch das nicht.
Quelle: ftd.de
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