Die Pläne von CDU und CSU für eine rasche Steuervereinfachung werden konkreter. Nach Informationen der Financial Times Deutschland (FTD) hat sich Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) intern offen für ein neues Konzept gezeigt, das allerdings nur geringe Entlastungen vorsieht. Der Katalog soll bereits bekannte Vorschläge der Länderfinanzminister aufnehmen und außerdem noch weitere Maßnahmen umfassen.
Mit der Forderung nach Steuervereinfachungen verfolgen Kauder und der Wirtschaftsflügel der Unionsfraktion eine Doppelstrategie: Einerseits wollen sie frustrierte Unionsanhänger besänftigen, die sich bisher vom Wahlversprechen eines "einfachen, niedrigen und gerechten" Steuersystems getäuscht sehen. Andererseits wollen sie vermeiden, dass der starke Aufschwung andere Begehrlichkeiten weckt - und das heftig umstrittene Sparpaket der Bundesregierung mit der geplanten Brennelementesteuer und der Flugticketabgabe wieder aufgeschnürt werden muss.
"Jetzt müssen wir die überfälligen Steuervereinfachungen durchsetzen, weil nun endlich das Geld dafür da ist", sagte der stellvertretende Vorsitzende des Wirtschaftsflügels in der Unions-Bundestagsfraktion, Christian von Stetten. "Unsere Vorschläge können innerhalb weniger Monate beschlossen und in Kraft gesetzt werden. Dass es keine großen Steuersenkungen geben wird, haben die Menschen verstanden. Aber unsere Vorschläge zur Steuervereinfachung kosten Bund, Länder und Gemeinden nur etwa 500 Millionen Euro", sagte Stetten, der das Unionskonzept derzeit ausarbeitet.
FDP-Chef Guido Westerwelle kündigte in der "Bild am Sonntag" an, die schwarz-gelbe Koalition werde bald dafür sorgen, dass Steuererklärungen künftig mit weniger Bürokratie verbunden sind und mehr Pauschalen berechnet werden. Zudem solle die Mittelschicht entlastet werden.
Die Bundesländer hatten vor einigen Wochen erste Steuervereinfachungen vorgeschlagen: So ist geplant, dass bei der Anerkennung von Kinderbetreuungskosten in Zukunft Berufstätigkeit, Behinderung und Krankheit nicht mehr überprüft werden. Die Steuerzahler sollen zudem entscheiden können, ob sie eine Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer bis zu einer Obergrenze von 4500 Euro geltend machen wollen oder Fahrten in öffentlichen Verkehrsmitteln einzeln nachweisen - dann aber ohne Höchstgrenze.
Quelle: ftd.de
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