Als ehemaliger Rennfahrer liebt Jürgen Gräßer die Geschwindigkeit. Selbst seine Karriere als Unternehmer war rasant: Gerade 20 Jahre alt, leitete er bereits ein Autohaus. Als Kläger vor deutschen Gerichten musste er sich jedoch in Geduld üben - 29 Jahre lang.
1971 wollte Gräßer im Saarland einen Supermarkt bauen. In Saarbrücken, 8000 Quadratmeter groß. Die Stadt war dafür, die Sparkasse bürgte, ein Pächter war gefunden. Mehrere Millionen Mark investierte Gräßer damals in das scheinbar sichere Projekt. Doch drei Jahre später kam es zum Regierungswechsel, und alles änderte sich. Die Erschließungskosten für den Anschluss des Grundstücks an das öffentliche Versorgungsnetz stiegen von 2,5 Mio. auf 4,5 Mio. Mark. Schließlich wurde auch die Baugenehmigung verweigert.
Jürgen Gräßer wollte seine Investitionen und den entgangenen Gewinn nicht abschreiben. Er klagte auf Schadensersatz in Millionenhöhe. Die nächsten 29 Jahre stritt er sich mit der Stadt Saarbrücken durch die Instanzen. Bis vor den Bundesgerichtshof zog er - und ging leer aus. Erst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sprach ihm 2006 Schadensersatz zu. Allerdings nicht wegen seiner geplatzten Investition, sondern wegen einer zu langen Verfahrensdauer. 45.000 Euro bekam Gräßer. Nach fast 30 Jahren.
Schon über 50 Mal wurde Deutschland wegen überlanger Gerichtsverfahren vom EGMR verurteilt, allein in diesem Jahr in mehr als 20 Fällen. Im Schnitt entscheiden deutsche Amtsrichter in der ersten Instanz innerhalb von vier bis fünf Monaten. Bei den Verwaltungs- und Sozialgerichten dauert ein Verfahren im Schnitt etwas über ein Jahr, die Finanzgerichte brauchen rund 18 Monate. Doch es gibt immer wieder negative Ausreißer, Verfahren, die einfach zu lange dauern.
Seit einem Urteil im Jahr 2006 fordern die Straßburger Richter immer wieder einen wirksamen Rechtsbehelf gegen das lange Warten. Die geltende Rechtslage entspreche nicht den Anforderungen der EMRK. Denn Artikel sechs der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantiert ein faires Verfahren. Und dazu zählt auch, dass die Beteiligten nicht zu lange auf eine Entscheidung warten müssen. Passiert ist seitdem wenig. Im April stellte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zwar einen Gesetzentwurf vor, der Abhilfe schaffen soll. Die Fachwelt ist allerdings skeptisch, dass das Gesetz wirklich etwas bewegen kann.
Wartende Kläger sollen künftig eine Verzögerungsrüge erheben können. Ist ihr Verfahren nach drei Monaten immer noch nicht in Gang gekommen, kann beim Oberlandesgericht auf Entschädigung geklagt werden.
"Dieser Gesetzentwurf setzt an der völlig falschen Stelle an", sagt Rechtsanwalt Thorsten Purps. Seinem Mandanten Franz-Joachim Bienstein beispielsweise hätte ein solches Gesetz gar nicht helfen können. Der Landwirt wollte sein Gut in der Nähe von Wismar ausbauen und hatte im Jahr 1993 einen Antrag auf den Kauf von Flächen gestellt, die nach der Wende privatisiert wurden. Es blieb nicht bei dem einen Antrag. Schließlich klagte er beim Landgericht Berlin. Wieder wartete Bienstein, über vier Jahre lang. Für die Sache war es inzwischen zu spät, er musste auf das Land verzichten. Letztlich blieb ihm nur noch, vor den EGMR zu ziehen und Entschädigung zu verlangen.
Eine Rüge ohne Folge, sagt Purps, könne ein Verfahren nicht beschleunigen. Auch eine Entschädigung, die hinterher eingeklagt werden kann, mache kaum Eindruck. So sieht das auch Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion: "Wenn das Gesetz effektiv sein soll, muss es Schmerzen verursachen." Der jetzige Entwurf sieht aber kein Mittel vor, um effektiv einzugreifen und ein Verfahren schneller zu Ende zu bringen. Es bietet nur ein weiteres Rechtsmittel, das keine zwingenden Folgen hat. Die drohende Entschädigung mache Richter auch nicht schneller. "Sie müssen es ja nicht aus der eigenen Tasche zahlen."
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