Im Fall geht es um Kreditzinsen, Leasingraten, Mieten und Pachten, die als Betriebsausgaben absetzbar sind; das spart Einkommen- oder Körperschaftsteuer. Für die Gewerbesteuer aber muss man diese Ausgaben (wenn sie über 100.000 Euro Freibetrag liegen) dem Gewinn bislang teilweise wieder hinzurechnen. So zum Beispiel 25 Prozent aller Kreditzinsen sowie fünf Prozent der Leasingkosten für bewegliche Anlagegüter (Autos, Maschinen).
Um diese Hinzurechnung zu vermeiden, können Firmenchefs zwei Gestaltungen nutzen. Erstens: Wer Maschinen, Fertigungsstraßen oder den Fuhrpark least, zahlt außer den Leasingraten oft Service- oder Wartungspauschalen. Die Hinzurechnung der Pauschalen zum Gewinn lässt sich simpel abwehren: indem man sie getrennt von den Leasingraten auf einem separaten Aufwandskonto verbucht. Zweitens: Wer Bankkredite aushandelt und sie an seine Tochtergesellschaften weiterreicht, bekommt die Kreditzinsen sogar doppelt zugeschlagen, in der Mutter- und in der Tochterfirma. Das lässt sich vermeiden, indem man einen Minikonzern mit Ergebnisabführungsvertrag (“Organschaft”) installiert – oder die Tochterfirmen selbstständig Kreditverträge schließen lässt. Besser wäre es aber, es gäbe die Hinzurechnungen gar nicht. Man darf auf den Ausgang des Hamburger Falls gespannt sein (Az.: 1 BvL 8/12). Unternehmer sollten deshalb gegen die Steuermessbescheide Einspruch einlegen.
| Vorteilsrechnung |
|---|
| Ein GmbH-Chef reicht ein Darlehen (Zinsen: 150.000 Euro) an eine Tochtergesellschaft weiter. So viel Gewerbesteuer spart er, wenn er dafür sorgt, dass die Kreditzinsen nur einmal steuerlich zum Unternehmensgewinn hinzugerechnet werden (der Freibetrag von 100.000 Euro ist bereits ausgeschöpft): |
| Ohne Steuergestaltung | |
|---|---|
| Hinzurechnung Kreditzinsen | |
| Muttergesellschaft | |
| 25 Prozent von 150.000 | 37.500 |
| Tochtergesellschaft | |
| 25 Prozent von 150.000 | 37.500 |
| Zusammen | 75.000 |
| Gewerbesteuer* | 10.500 |
| Mit Steuergestaltung | |
|---|---|
| Hinzurechnung Kreditzinsen | |
| 25 Prozent von 150.000 | 37.500 |
| Gewerbesteuer* | 5250 |
| Gespart | 5250 |
Angaben in Euro, *Messbetrag 3,5%, Hebesatz 400%
| Aus dem Magazin | |
|---|---|
| Dieser Beitrag stammt aus impulse-Ausgabe 07/2012.
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