Markenrecht
Das sollten Gründer und Selbstständige über Marken wissen

Im Markenrecht gibt es viele Fallen. impulse erklärt, worauf Gründer und Selbstständige bei der Suche nach einem passenden Firmen- oder Produktnamen achten sollten.

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Wer einen Firmen- oder Markennamen sucht, sollte nicht einfach würfeln, sondern das Markenrecht beachten.
Wer einen Firmen- oder Markennamen sucht, sollte nicht einfach würfeln, sondern das Markenrecht beachten.
© p!xel 66 / Fotolia.com

Streitereien um Firmen- oder Produktnamen gibt es weltweit jedes Jahr Hunderte. Werden sich die Parteien nicht einig, landen sie meist vor Gericht. Und das kann teuer werden, denn allein für die Anwalts- und Gerichtskosten kommen in vielen Fällen schnell mehrere tausend Euro zusammen.

Günstiger und nervenschonender ist es deshalb, die wichtigsten Fragen zum Markenrecht rechtzeitig zu klären: Existiert der Name meiner Firma oder meines Produktes schon oder ähnelt er einem bestehenden Namen? Ist die dazu passende Internetdomain noch frei? Und wie schütze ich meinen Firmen- oder Produktnamen, damit ihn kein anderer Unternehmer klaut? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Markenrecht hat impulse hier zusammengestellt.

Braucht mein Unternehmen überhaupt einen Namen?

Die Frage lautet eher: Darf ich für mein Unternehmen überhaupt einen Namen verwenden? Denn dafür gibt es je nach Rechtsform eigene Richtlinien: Entscheiden Kleinunternehmer, Freiberufler und Gesellschaften bürgerlichen Rechts, kurz GbR, sich für einen Fantasienamen, müssen die Inhaber in allen Unterlagen – wie Verträgen, E-Mail-Signaturen, auf Briefpapier und Visitenkarten – zusätzlich immer ihren Vor- und Zunamen verwenden.

Alle anderen Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind – also Gesellschaften mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaften, offene Handelsgesellschaften, Aktiengesellschaften, Unternehmensgesellschaften und Kommanditgesellschaften – dürfen einen Fantasienamen verwenden, auch ohne den Namen des Inhabers anzuführen. Sie müssen aber darauf achten, als Zusatz zu ihrem Unternehmensnamen immer die Rechtsform anzugeben.

Wie erfahre ich, welche Firmen- oder Markennamen schon vergeben sind?

Jeder Firmeninhaber muss vor der Eintragung eines Namens ins Handelsregister prüfen, ob dieser bereits vergeben ist – das schreibt das Gesetz vor. Für einen Schnellcheck reicht es, die eigenen Namensideen in eine Onlinesuchmaschine einzutippen. Danach holt man sich am besten professionelle Unterstützung. Eine Marken- und Firmennamenrecherche durch einen Markenrechtsanwalt kostet je nach Aufwand im Durchschnitt zwischen 200 und 600 Euro. Auslandsrecherchen sind in der Regel teurer. Besonders dann, wenn mehrere Länder geprüft werden sollen.

Bei der Recherche schaut sich der Experte beispielsweise an, ob der Name bereits im Register des Deutschen Patent- und Markenamts geführt wird. Hier werden alle in Deutschland eingetragenen Marken gesammelt. Auf Wunsch recherchieren die Anwälte auch in der Datenbank des Europäischen Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt. Das ist wichtig, falls man später auch über die deutschen Grenzen hinaus Geschäfte machen möchte. Doch nicht nur gleich lautende Namen machen Probleme, sondern auch ähnliche Bezeichnungen. „Ein vertauschter Buchstabe oder ein ähnlicher Klang können viel Ärger machen. Besonders, wenn das Unternehmen auch noch in der gleichen Branche arbeitet“, sagt der Berliner Markenrechtsanwalt Sylvio Schiller. Experten führen deshalb auch Markenähnlichkeits-Recherchen durch.

Wie kann ich meinen eigenen Firmennamen schützen?

Den eigenen Firmennamen als Marke schützen zu lassen ist keine Pflicht, aber oft empfehlenswert. Ohne eine Markeneintragung kann man niemandem verbieten, denselben Namen zu führen. Je nachdem, ob man nur in Deutschland, in ganz Europa oder weltweit tätig sein möchte, ist es sinnvoll, eine deutsche, europäische oder internationale Marke anzumelden.

Für deutsche Marken ist das Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts zuständig, das in insgesamt 45 Markenklassen unterteilt ist. Das sind Klassifikationen für Waren und Dienstleistungen, die das Produkt oder den Bereich, in dem die Firma tätig ist, näher beschreiben. Wer eine Schneiderei eröffnet, kann seinen Firmennamen beispielsweise in der Klasse „Änderung von Bekleidungsstücken“ schützen lassen. Eine Standardanmeldung kostet 290 Euro und beinhaltet den Schutz in drei Klassen. Jede weitere Klasse kann ist für je 100 Euro dazu buchbar.

Das Eintragen einer europäischen Gemeinschaftsmarke beim europäischen Harmonisierungsamt kostet 900 Euro. Damit ist die Marke in allen 28 EU-Staaten geschützt.

Doch nicht jeder Firmenname ist schützenswert. „Eine Voraussetzung für die Anmeldung einer Marke sind unterscheidungskräftige Kennzeichen“, erklärt der Markenrechtsanwalt Michael Horak. Rein beschreibende Namen kann man zum Beispiel nicht schützen lassen. Wer seine Kfz-Werkstatt „Auto Hamburg“ nennt, kann den Namen nicht als Marke eintragen. Die Begriffe müssen auch für andere Kfz-Betriebe frei bleiben.

 

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Streitereien um Firmen- oder Produktnamen gibt es weltweit jedes Jahr Hunderte. Werden sich die Parteien nicht einig, landen sie meist vor Gericht. Und das kann teuer werden, denn allein für die Anwalts- und Gerichtskosten kommen in vielen Fällen schnell mehrere tausend Euro zusammen. Günstiger und nervenschonender ist es deshalb, die wichtigsten Fragen zum Markenrecht rechtzeitig zu klären: Existiert der Name meiner Firma oder meines Produktes schon oder ähnelt er einem bestehenden Namen? Ist die dazu passende Internetdomain noch frei? Und wie schütze ich meinen Firmen- oder Produktnamen, damit ihn kein anderer Unternehmer klaut? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Markenrecht hat impulse hier zusammengestellt. Braucht mein Unternehmen überhaupt einen Namen? Die Frage lautet eher: Darf ich für mein Unternehmen überhaupt einen Namen verwenden? Denn dafür gibt es je nach Rechtsform eigene Richtlinien: Entscheiden Kleinunternehmer, Freiberufler und Gesellschaften bürgerlichen Rechts, kurz GbR, sich für einen Fantasienamen, müssen die Inhaber in allen Unterlagen – wie Verträgen, E-Mail-Signaturen, auf Briefpapier und Visitenkarten – zusätzlich immer ihren Vor- und Zunamen verwenden. Alle anderen Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind – also Gesellschaften mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaften, offene Handelsgesellschaften, Aktiengesellschaften, Unternehmensgesellschaften und Kommanditgesellschaften – dürfen einen Fantasienamen verwenden, auch ohne den Namen des Inhabers anzuführen. Sie müssen aber darauf achten, als Zusatz zu ihrem Unternehmensnamen immer die Rechtsform anzugeben. Wie erfahre ich, welche Firmen- oder Markennamen schon vergeben sind? Jeder Firmeninhaber muss vor der Eintragung eines Namens ins Handelsregister prüfen, ob dieser bereits vergeben ist – das schreibt das Gesetz vor. Für einen Schnellcheck reicht es, die eigenen Namensideen in eine Onlinesuchmaschine einzutippen. Danach holt man sich am besten professionelle Unterstützung. Eine Marken- und Firmennamenrecherche durch einen Markenrechtsanwalt kostet je nach Aufwand im Durchschnitt zwischen 200 und 600 Euro. Auslandsrecherchen sind in der Regel teurer. Besonders dann, wenn mehrere Länder geprüft werden sollen. Bei der Recherche schaut sich der Experte beispielsweise an, ob der Name bereits im Register des Deutschen Patent- und Markenamts geführt wird. Hier werden alle in Deutschland eingetragenen Marken gesammelt. Auf Wunsch recherchieren die Anwälte auch in der Datenbank des Europäischen Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt. Das ist wichtig, falls man später auch über die deutschen Grenzen hinaus Geschäfte machen möchte. Doch nicht nur gleich lautende Namen machen Probleme, sondern auch ähnliche Bezeichnungen. "Ein vertauschter Buchstabe oder ein ähnlicher Klang können viel Ärger machen. Besonders, wenn das Unternehmen auch noch in der gleichen Branche arbeitet", sagt der Berliner Markenrechtsanwalt Sylvio Schiller. Experten führen deshalb auch Markenähnlichkeits-Recherchen durch. Wie kann ich meinen eigenen Firmennamen schützen? Den eigenen Firmennamen als Marke schützen zu lassen ist keine Pflicht, aber oft empfehlenswert. Ohne eine Markeneintragung kann man niemandem verbieten, denselben Namen zu führen. Je nachdem, ob man nur in Deutschland, in ganz Europa oder weltweit tätig sein möchte, ist es sinnvoll, eine deutsche, europäische oder internationale Marke anzumelden. Für deutsche Marken ist das Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts zuständig, das in insgesamt 45 Markenklassen unterteilt ist. Das sind Klassifikationen für Waren und Dienstleistungen, die das Produkt oder den Bereich, in dem die Firma tätig ist, näher beschreiben. Wer eine Schneiderei eröffnet, kann seinen Firmennamen beispielsweise in der Klasse "Änderung von Bekleidungsstücken" schützen lassen. Eine Standardanmeldung kostet 290 Euro und beinhaltet den Schutz in drei Klassen. Jede weitere Klasse kann ist für je 100 Euro dazu buchbar. Das Eintragen einer europäischen Gemeinschaftsmarke beim europäischen Harmonisierungsamt kostet 900 Euro. Damit ist die Marke in allen 28 EU-Staaten geschützt. Doch nicht jeder Firmenname ist schützenswert. "Eine Voraussetzung für die Anmeldung einer Marke sind unterscheidungskräftige Kennzeichen", erklärt der Markenrechtsanwalt Michael Horak. Rein beschreibende Namen kann man zum Beispiel nicht schützen lassen. Wer seine Kfz-Werkstatt "Auto Hamburg" nennt, kann den Namen nicht als Marke eintragen. Die Begriffe müssen auch für andere Kfz-Betriebe frei bleiben.  
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