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15.07.2010

Markenrecht: Skurriler Streit um Schokohase, Glöcklein und Streifen

Corpus delicti: Die Firma Ringelein soll ihren Schokohasen bei Lindt abgekupfert haben
Zoom Corpus delicti: Die Firma Ringelein soll ihren Schokohasen bei Lindt abgekupfert haben
© Riegelein
Welche Farbe hat der Hase - Gold oder Bronze? Durch alle Instanzen streiten zwei Schokoladenhersteller seit Jahren darüber, wie ein Goldhase aussieht. Der BGH erteilt einer Vorinstanz einen kräftigen Rüffel.

Der seit Jahren schwelende Rechtsstreit um den Schoko-"Goldhasen" geht wahrscheinlich in eine neue Runde. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe erwog am Donnerstag, den Fall zum zweiten Mal an das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt zurückzuverweisen. Das OLG habe bei seiner Verhandlung zu wenig Feststellungen getroffen, auf die sich der BGH berufen könnte, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Bornkamm.

Das höchste deutsche Zivilgericht verhandelt bereits zum zweiten Mal über eine Klage des schweizerischen Schokoladenherstellers Lindt & Sprüngli. Lindt wirft der bayerischen Confiserie Riegelein vor, einen allzu ähnlichen Goldhasen im Angebot zu haben und damit das Markenrecht zu verletzen.

"Auch wenn der Fall jetzt zurückverwiesen wird, käme eine klare Zielrichtung nicht in Betracht", sagte Bornkamm. Dies bedeutet, dass der BGH dem OLG voraussichtlich keine Hinweise geben wird, wie es den Streit zu bewerten hat. Dass der BGH aber bereits zum zweiten Mal über die Sache verhandele, "drückt aus, dass wir mit dem Berufungsurteil nicht wirklich glücklich waren", sagte der Vorsitzende Richter. Seine Entscheidung will der BGH am späten Donnerstagnachmittag oder erst am Freitag verkünden.

Bereits vor vier Jahren hatte der Bundesgerichtshof den Fall an das OLG zurückverwiesen. Das Berufungsgericht befand danach - wie schon in der ersten Verhandlung - es gebe keine Verwechslungsgefahr zwischen den Schokoladenhasen. Nicht nur sei auf beide Hasen gut sichtbar der Herstellername gedruckt, sie unterschieden sich außerdem deutlich in Form und Farbe, fand das OLG. Außerdem wickelt Lindt seinen Schokohäschen ein rotes Band mit Glöckchen um den Hals, während der Konkurrent eine bräunlich-rötliche Schleife aufdruckt.

Gegen diese Beurteilung wendet sich Lindt mit seiner Revision. Seit dem Jahr 2000 sind die Schweizer Inhaber der Marke "Goldhase". Das Unternehmen verlangt von seinem deutschen Konkurrenten Unterlassung und Schadensersatz. Die Anwältin der Schweizer betonte nochmals, wie wichtig Form und Farbe für eine Marke seien. Das OLG hatte den Riegelein-Hasen als "eher bronzeähnlich" gesehen. Dem widersprach die Anwältin: "Die Gegenseite hat ihren Hasen auch immer als Goldhasen bezeichnet. Warum sollte sie das tun, wenn er bronzefarben ist?"

Der Riegelein-Anwalt hielt dagegen: Nicht allein Farbe und Form seien für Verbraucher wichtig, um eine Marke zu erkennen. Auch die anderen Merkmale des Lindt-Hasen wie das rote Bändchen und die Glocke spielten eine große Rolle für den Wiedererkennungswert des Schweizer Häschens. "Das Produkt an sich hat wegen der massiven Werbung hohe Bekanntheit, genauso wie etwa Nutella", selbst wenn man alle Etiketten entferne, sagte er. Er machte außerdem nochmals auf Wettbewerbsfragen aufmerksam: Seit 50 Jahren werde der Hase von Riegelein in dieser Form produziert. Erst seit 2000 sei die Marke von Lindt angemeldet. "Der Wettbewerber versucht damit, alle Konkurrenten vom Markt zu drängen."

Quelle: ftd.de
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