1. Zu viel Veränderung schadet dem Betriebsübergang
Ein Arbeitnehmer behält seinen Vertrag mit der alten Firma, wenn eine Konzeptänderung den Übergang des Betriebs verhindert (BAG, Az.: 8 AZR 1019/08).
Das sagen die Richter: Bei Übernahme eines Betriebs haben Arbeitnehmer Anspruch auf Weiterbeschäftigung beim neuen Unternehmen. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine Betriebsfortführung nicht vorliegt, wenn der neue Betreiber das Betriebskonzept ändert. Eine Küchenhilfe in einer extern bewirtschafteten Firmenkantine war in Elternzeit, als der Betreiber wechselte. Von ihrer bisherigen Firma, die Speisen frisch zubereitete, übernahm ein Caterer das Verpflegungsgeschäft – mit Fertiggerichten. Ihre alte Firma wollte die Klägerin nach der Elternzeit nicht weiterbeschäftigen. Der Arbeitsvertrag sei auf den Caterer übergegangen. Die Klägerin bestritt dies, da der Betriebsübergang wegen der Konzeptänderung nicht stattgefunden habe. Ihr Vertrag mit dem alten Arbeitgeber gilt weiter, befand auch das Gericht.
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