10. Diskriminierung im Jobgespräch hochriskant
Wer Bewerber mit Fragen zu möglichen Behinderungen ausforscht, riskiert Strafzahlungen (BAG, Az.: 8 AZR 670/08).
Das sagen die Richter: Einen Bewerber wegen der Annahme einer Behinderung zu benachteiligen verbietet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Der Beklagte hatte den Bewerber im Jobgespräch etwa gefragt, ob er psychiatrisch oder psychotherapeutisch behandelt werde. Der Bewerber bekam die Stelle nicht. Mit seiner Klage begehrte er Entschädigung. Der Argumentation des Landesarbeitsgerichts, der Beklagte habe mit seinen Fragen nur auf das Vorliegen einer Krankheit und nicht einer Behinderung gezielt, ist das BAG nicht gefolgt. Vor dem Landesarbeitsgericht wird neu verhandelt.
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