2. Zweitfirmenwagen und Fahrtenbuch gehen gut zusammen
Kaufen sie neue Firmenwagen, sind Unternehmer beim Nachweis des Geschäftsbezugs nicht an die Ein-Prozent-Methode gebunden (BFH, Az.: VIII B 190/09).
Das sagen die Richter: Planen Firmen den Kauf eines Firmenwagens, der minimal privat genutzt werden soll, können sie mit Blick auf die steuerliche Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrags die betriebliche Nutzung mit einem Fahrtenbuch nachweisen. Das gilt auch, wenn es wie im Fall vor dem Bundesfinanzhof bereits einen Dienst-Pkw gibt, für den der private Nutzungsanteil aber anhand der Ein- Prozent-Regelung ermittelt wird.
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