3. Zeit ist Geld - und manchmal ist weniger Zeit mehr Geld
Zahlt eine Firma Abfindungen für die unbefristete Reduzierung von Wochenarbeitszeit, können das steuerbegünstigte Entschädigungen sein (BFH, Az.: IX R 3/09).
Das sagen die Richter: Abfindungen sind steuerpflichtig. Wenn es sich aber um eine Entschädigung handelt, werden sie ermäßigt besteuert. Eine Mitarbeiterin hatte ihre Wochenarbeitszeit um die Hälfte reduziert und dafür eine Abfindung von 17 000 Euro erhalten. Das Finanzamt lehnte eine Steuerermäßigung ab, weil das Arbeitsverhältnis fortbestand. Der BFH intervenierte: Das Gesetz verlange nicht, dass das Arbeitsverhältnis beendet wird.
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